Das Amtsgericht Stuttgart hat gegen die Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (42) einen Strafbefehl über 51.600 Euro wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung erlassen. Die Politikerin hatte Fußballfans mit einer Weinflasche beworfen, denen sie zu Unrecht einen Angriff vorgeworfen hatte.
Einspruch nur gegen Strafhöhe
Gegenüber BILD bestätigte Gerichtssprecher und Richter Matthias Buchen, dass Akbulut Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat – allerdings nur gegen die Bemessung der 120 Tagessätze à 430 Euro, nicht gegen die Schuldfeststellung. „Der Einspruch ist begrenzt. Er richtet sich gegen die Höhe der Tagessätze, nicht an den Strafbefehl selbst“, so Buchen. Das Gericht prüft nun ausschließlich, ob das Einkommen der Abgeordneten zu hoch angesetzt wurde. Den Nachweis muss Akbulut selbst erbringen.
Vorfall im Januar 2025
Nach einer Zugfahrt von Heidelberg nach Stuttgart Ende Januar 2025 hatte Akbulut öffentlich behauptet, von Fußballfans angegriffen, rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden zu sein. Sie erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelte jedoch gegen die Politikerin, nachdem Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen. Ergebnis: Akbulut begann die Auseinandersetzung, beleidigte Mitreisende und warf eine Flasche, die niemanden traf. Erst daraufhin zeigte ein 42-jähriger Fan ihr den Mittelfinger und schleuderte ihr eine Bierdose an den Kopf, was eine Verletzung über dem Auge verursachte. Der Mann erhielt im Frühjahr einen Strafbefehl über 4000 Euro.
Rechtliche Folgen
„Ist der Strafbefehl rechtskräftig, wird er im Bundeszentralregister gespeichert. Mit 120 Tagessätzen würde die Verurteilung dann auch in einem Führungszeugnis aufgeführt werden“, erklärte Gerichtssprecher Matthias Buchen. Akbulut würde dann als vorbestraft gelten. Ihr Bundestagsmandat ist jedoch nicht in Gefahr, da Abgeordnete ihr Mandat bei Verurteilungen wegen eines Vergehens oder Bewährungsstrafen nicht automatisch verlieren.



