Das hessische Innenministerium hat in einer aktuellen Pressemitteilung eingeräumt, dass seine öffentliche Bekanntgabe zur Beobachtung der AfD Hessen durch den Verfassungsschutz im Jahr 2022 rechtswidrig war. Die Mitteilung kommt einer Auflage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nach, das bereits Anfang Juni 2026 entschieden hatte, dass die damalige Information ohne gesetzliche Grundlage erfolgte.
Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit der Bekanntgabe
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Anfang Juni geurteilt, dass die Pressemitteilung des Innenministeriums aus dem Jahr 2022, in der die Einstufung der hessischen AfD als Verdachtsfall öffentlich gemacht wurde, rechtswidrig war. „Die öffentliche Bekanntgabe der Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung des hessischen Landesverbands der AfD als Beobachtungsobjekt, insbesondere als sog. 'Verdachtsfall', war rechtswidrig“, heißt es in der nun veröffentlichten Mitteilung des Ministeriums. Das Gericht stellte klar, dass es in Hessen zum damaligen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage für eine solche Unterrichtung der Öffentlichkeit gab.
Aktuelle Rechtslage durch Gesetzesänderung
Das Gericht ergänzte jedoch, dass mit dem inzwischen geänderten Verfassungsschutzgesetz eine solche Bekanntgabe nun zulässig sei. Die ursprüngliche Mitteilung des Ministeriums von 2022 hatte für Aufsehen gesorgt, da die AfD Hessen als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet wird. Diese Einstufung selbst wurde vom Gericht bestätigt: Der hessische AfD-Landesverband darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden, da die Einstufung als Verdachtsfall rechtmäßig ist.
AfD wehrt sich weiter juristisch
Die AfD Hessen hatte gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall geklagt und kündigte an, weiter juristisch dagegen vorzugehen. Die Partei sieht sich durch die Beobachtung in ihrer politischen Arbeit behindert und bestreitet die Vorwürfe, die zur Einstufung führten. Das Innenministerium betonte in seiner Mitteilung, dass die nun veröffentlichte Entscheidung des Gerichts die Rechtswidrigkeit der Bekanntgabe, nicht aber der Einstufung selbst betreffe.
Hintergrund: Beobachtung durch Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD Hessen seit 2022 als Verdachtsfall. Grundlage sind Äußerungen und Positionen von Parteimitgliedern, die als rechtsextremistisch eingestuft werden. Die Beobachtung umfasst die Sammlung von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen sowie nachrichtendienstliche Mittel. Die AfD Hessen ist eine von mehreren Landesverbänden der Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.



