Unionsfraktionschef Jens Spahn hat einen Entzug des Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ins Spiel gebracht. „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte der CDU-Politiker im „Focus“-Podcast „Machtmenschen“. Wer glaube, man könne die AfD verbieten, der müsse erst recht in der Lage sein, Beweise gegen Höcke zu erbringen.
Höcke bereits zweimal verurteilt
Höcke gilt als Rechtsaußen seiner Partei, die vom Landesverfassungsschutz Thüringen bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Er selbst ist bereits zweimal vom Landgericht Halle verurteilt worden, weil er eine verbotene Parole der Nazi-Einheit SA verwendet hatte. Die AfD in Thüringen hatte Anfang Juli in einer Umfrage mit 40 Prozent den höchsten jemals für sie im Freistaat gemessenen Wert erreicht, wie die Zeitungen von Funke Medien Thüringen berichteten. Die Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) kam demnach zusammen auf 35 Prozent. Die nächste Landtagswahl steht regulär erst 2029 an.
Spahn bekräftigt Abgrenzung zur AfD
Spahn bekräftigte in dem Podcast eine klare Abgrenzung zur AfD. „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich“, sagte Spahn. Mitte Juni hatte bereits der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen – zum Beispiel Höcke.
CSU erwägt Teilverbotsverfahren
Zuletzt hatten Vertreter der CSU in Bayern Offenheit für ein Teilverbotsverfahren gegen die AfD signalisiert. Wesentlich effektiver als ein „komplettes Parteiverbot“ sei zwar, Probleme zu lösen und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek. Er fügte hinzu: „Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen.“ Der CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback erläuterte, ein Schwerpunkt der Feststellungen von extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD werde dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugeordnet. „Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag, begrenzt auf diesen Landesverband, vorzubereiten“, argumentierte der Jurist.
Hürden für Verbotsverfahren hoch
Seit Jahren wird über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Doch die Hürden sind hoch und es gibt Bedenken, ob ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.



