Wer seinen Führerschein verloren hat, sollte umgehend einen neuen beantragen. Denn beim Fahren ohne mitgeführten Führerschein droht ein Bußgeld von zehn Euro. Die Bearbeitungszeit für einen neuen Führerschein beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen. Für diese Zeit kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Wurde der Führerschein gestohlen, müssen Betroffene den Diebstahl vor der Beantragung eines neuen Führerscheins bei der Polizei melden. Ist der Führerschein schlicht nicht mehr auffindbar, reicht eine eidesstattliche Versicherung aus. Diese wird bei der Führerscheinstelle abgegeben.
Insgesamt wurden im Jahr 2025 knapp 1,5 Millionen Fahrerlaubnisse erteilt, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt. Die Durchfallquote bei der praktischen Prüfung lag bei 31 Prozent.
Erforderliche Unterlagen für den Neuantrag
Für die Beantragung eines Ersatzführerscheins müssen folgende Dokumente bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden:
- Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Bei Diebstahl: eine Bescheinigung der Polizei
- Eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, sofern die Erstausstellung nicht am aktuellen Wohnort erfolgte
- Im Verlustfall: eine schriftliche eidesstattliche Versicherung
Kosten für Ersatzführerschein und vorläufigen Führerschein
Ein Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl kostet laut Bussgeldkatalog.org mindestens 30 Euro. Hinzu kommen können Kosten für die eidesstattliche Versicherung, ein neues Lichtbild oder die Expressherstellung. Bei der Expressherstellung wird der Führerschein innerhalb von 48 Stunden von der Bundesdruckerei angefertigt. Ein vorläufiger Führerschein kann gleichzeitig mit dem Ersatzführerschein beantragt werden und wird ebenfalls kostenpflichtig.
Führerschein durch Punkte verloren
Wer acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erreicht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, müssen mindestens sechs Monate vergehen. Zusätzlich muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) positiv ausfallen. Am 1. Januar 2025 waren rund zehn Millionen Personen im Fahreignungsregister eingetragen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 230.364 Straftaten und rund vier Millionen Ordnungswidrigkeiten erfasst, so das KBA.
Häufige Verkehrsverstöße
Zu den häufigsten Verstößen zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer und Rotlichtverstöße. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen und Punkten geahndet werden.



