Australien verdoppelt Strafen für Social-Media-Verstöße bei Kindern
Australien verdoppelt Strafen für Social-Media-Verstöße

Die australische Regierung verdoppelt die Höchststrafe für systematische Verstöße gegen das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige auf 99 Millionen australische Dollar (rund 59,9 Millionen Euro). Dies gab die Regierung am Samstag bekannt. Premierminister Anthony Albanese erklärte, man wolle die Internet-Aufsichtsbehörde mit mehr Befugnissen ausstatten und die Konzerne stärker belangen. Das Gesetz verbietet Plattformen wie Instagram und YouTube seit Ende 2025, Konten für Nutzer unter 16 Jahren anzubieten.

Studie belegt geringe Wirkung des Verbots

Eine im renommierten „British Medical Journal“ veröffentlichte Studie ergab, dass drei Monate nach Inkrafttreten des Verbots im Dezember 2025 noch 85 Prozent der Australier im Alter von 12 bis 15 Jahren weiterhin soziale Medien nutzten. Zwei Drittel umgingen die Sperre, indem sie ein Alter über 16 Jahren angaben oder ein Selfie einer älteren Person posteten. Die Forscher kamen zu dem Schluss: „Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte.“

Rechtliche Schritte und Klagen

Die Regierung und die Behörden haben bereits rechtliche Schritte gegen mehrere Plattformen angekündigt, sollten sie das Gesetz systematisch umgehen. Gleichzeitig hat das Onlineforum Reddit vor dem High Court eine Klage gegen das Verbot eingereicht, die sich noch in der Vorverhandlung befindet. Albanese betonte: „Wir wollen sicherstellen, dass die Gesetze so stark wie möglich sind und allen rechtlichen Anfechtungen standhalten.“

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Internationale Entwicklungen

Nach Australien haben auch Länder wie Frankreich, Kanada, Spanien, Slowenien, Griechenland und Großbritannien Social-Media-Verbote zum Jugendschutz erlassen oder arbeiten daran. In Deutschland legte eine vom Familienministerium eingesetzte Kommission Optionen für eine stärkere Regulierung vor, darunter ein gesetzliches Verbot für unter 13-Jährige und abgestufte Schutzstandards für 13- bis 18-Jährige.

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