Neues Bundeswehr-Gesetz: Reservisten-Dienst auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Bundeswehr-Gesetz: Reservisten-Dienst ohne Arbeitgeber-Zustimmung

Neues Gesetz: Reservisten künftig ohne Arbeitgeber-Zustimmung einsetzbar

Verteidigungsminister Boris Pistorius stellt die Reservisten-Regelung grundlegend um. Ein neues Gesetz erlaubt es, Reservisten auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu mehrwöchigen Übungen zu verpflichten. Dies hat direkte Auswirkungen auf Kollegen, Betriebe und die persönliche Planung der Betroffenen.

Wer ist betroffen und welche Pflichten kommen auf Reservisten zu?

Das Gesetz betrifft alle Reservisten der Bundeswehr, also ehemalige Soldaten, die weiterhin dienstverpflichtet sind. Künftig können sie zu Übungen von bis zu mehreren Wochen herangezogen werden, ohne dass der Arbeitgeber ein Vetorecht hat. Bisher war für längere Übungen die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie kurzfristig ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Überstunden und Urlaubssperren können die Folge sein, um die Abwesenheit zu kompensieren. Arbeitgeber müssen mit Engpässen rechnen und gegebenenfalls Ersatz einstellen oder Überstunden anordnen. Die Lohnfortzahlung während der Übung übernimmt der Bund, dennoch entstehen für Betriebe organisatorische und finanzielle Belastungen.

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Laut Bundeswehr gibt es rund 1,2 Millionen Reservisten, von denen jährlich etwa 10.000 zu Übungen eingezogen werden. Die genaue Zahl der künftig ohne Zustimmung Einberufenen ist noch unklar, aber Experten rechnen mit einem Anstieg.

Existenzgefährdung für kleine Betriebe?

Besonders kleine und mittlere Unternehmen könnten unter der Neuregelung leiden. Fehlt ein Mitarbeiter über Wochen, kann dies die Existenz gefährden, wenn keine Vertretung möglich ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt vor unzumutbaren Belastungen. Ein Sprecher sagte: „Die Betriebe müssen planen können. Kurzfristige Abstellungen ohne Zustimmung sind eine große Herausforderung.“

Chancen im neuen System

Das Gesetz soll die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands stärken. Pistorius betont, dass die Reserve ein zentraler Baustein der Sicherheitsarchitektur sei. Reservisten erhalten während der Übung vollen Sold und können ihre Fähigkeiten auffrischen. Zudem sind die Übungen auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt.

Was bedeutet das für Überstunden und Urlaubsplanung?

Arbeitnehmer müssen mit Mehrarbeit rechnen, wenn Kollegen eingezogen werden. Urlaubssperren sind möglich, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Reservisten nach der Übung wieder einzustellen. Eine Kündigung wegen der Abwesenheit ist unzulässig.

Fazit

Das neue Bundeswehr-Gesetz bringt weitreichende Änderungen für Reservisten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Während die Verteidigungsfähigkeit gestärkt wird, steigen die Belastungen für Betriebe. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren und ihre Rechte kennen.

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