Begoña Gómez, die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, darf wegen Korruptionsvorwürfen vorerst nicht mehr ins Ausland reisen. Der ermittelnde Richter Juan Carlos Peinado ordnete an, dass Gómez ihren Reisepass abgeben muss und sich alle zwei Wochen bei der Justiz zu melden hat. Das berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und alle großen spanischen Medien übereinstimmend.
Vorwürfe: Korruption, Einflussnahme und Veruntreuung
Gómez muss sich wegen Korruption, illegaler Einflussnahme, Veruntreuung und Verstößen gegen Markenrechte vor Gericht verantworten. Der Richter Peinado ermittelt bereits seit zwei Jahren in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft hatte wiederholt die Einstellung des Verfahrens beantragt, da es an Beweisen mangele. Der Richter lehnte dies jedoch ab und trieb das Verfahren voran, das von extrem rechten Kreisen initiiert worden war.
Regierung kritisiert Richter
Die spanische Regierung und die sozialistische PSOE-Partei von Sánchez warfen dem Richter erneut vor, sein Vorgehen sei „politisch motiviert“ und von „Besessenheit“ geprägt, wie RTVE berichtete. Peinado hatte zuvor argumentiert, dass Gómez als Frau des Regierungschefs einen deutlich höheren Lebensstandard als der Durchschnittsbürger genieße und daher kaum fliehen werde. Diese Entscheidung revidierte er nun und begründete dies damit, dass die staatlichen Leibwächter von Gómez ihr zur Flucht verhelfen könnten.
Vergleich mit historischem Skandal
Richter Peinado erklärte, man müsse bis in die Zeit von König Fernando VII. (1784–1833) zurückgehen, um einen ähnlichen Korruptionsskandal zu finden. Gómez hatte ihren Mann bisher bei offiziellen Auslandsbesuchen begleitet, was nun nicht mehr möglich ist.
Politischer Druck auf Sánchez
Die linke Minderheitsregierung von Sánchez steht bereits seit längerem wegen Korruptionsermittlungen unter Druck. Die oft jahrelangen Strafprozesse gegen Politiker und Funktionäre beider Lager gelten als Teil einer politischen Schlammschlacht. Eine Anfrage der Justiz blieb zunächst unbeantwortet.



