Die in Syrien festgehaltene deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ist nach Informationen des SPIEGEL aus der Haft entlassen worden und am Freitag nach Deutschland zurückgekehrt. Das Auswärtige Amt hatte sich intensiv für ihre Freilassung eingesetzt.
Rückkehr über ein Drittland
Michelmann konnte Syrien über ein Drittland verlassen und trat von dort aus einen Flug nach Deutschland an. Die deutsche Botschaft in Damaskus hatte sie konsularisch betreut und sich gemeinsam mit der Botschaft in Beirut bei der syrischen Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Sharaa für ihre Freilassung eingesetzt. Auch die Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin war nach Angaben des SPIEGEL hochrangig in die Gespräche eingebunden.
Verschwinden in Raqqa
Michelmann war am 18. Januar in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden, die lange unter Kontrolle der kurdischen „Demokratischen Kräfte Syriens“ (SDF) stand. An diesem Tag übernahmen regierungsnahe islamistische Milizen und Einheiten der syrischen Übergangsregierung die Stadt. Michelmann war damals nach Angaben ihrer Familie als Journalistin in Begleitung des kurdischen Kameramanns Ahmed Polad vor Ort.
Hintergrund der Inhaftierung
Die aus der Nähe von Köln stammende Michelmann hatte seit 2022 als freie Journalistin aus der Region „Rojava“ für das kurdische Nachrichtenportal ETHA berichtet. Im April meldeten Zeugen, sie in einem Gefängnis in Aleppo gesehen zu haben. Am 23. April konnte ein Vertreter der deutschen Botschaft sie im Gefängnis besuchen. Zu diesem Zeitpunkt wurde sie bereits in Damaskus festgehalten.
Das syrische Informationsministerium begründete ihre Inhaftierung mit falschen Angaben zur Person: Sie habe sich als spanische Mitarbeiterin einer UN-Partnerorganisation ausgegeben und keine gültigen Ausweisdokumente bei sich gehabt. Ihr deutscher Anwalt Roland Meister widerspricht: Sie sei im Besitz einer Akkreditierung der kurdischen Behörden gewesen. Die syrischen Sicherheitsbehörden verdächtigten sie offenbar, Verbindungen zum Terrorismus zu haben. Über das Schicksal des Kameramanns Polad ist weiterhin nichts bekannt.
Kritik an den Behörden
Die Familie Michelmanns hatte wiederholt Solidaritätsdemonstrationen organisiert und das Auswärtige Amt kritisiert, sich nicht ausreichend für ihre Freilassung einzusetzen. Das Amt verwies stets auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte und betonte, es gebe intensive und hochrangige Bemühungen auf verschiedenen Kanälen. Nun kehrte Michelmann nach Deutschland zurück.



