Das Pariser Berufungsgericht hat die französische Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. Zudem verlor sie für 15 Monate das passive Wahlrecht; weitere 30 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil erging in einem Verfahren wegen möglicher Scheinbeschäftigung. Damit wird es für Le Pen erheblich erschwert, bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich im kommenden Frühjahr zu kandidieren.
Hintergrund des Verfahrens
Der Fall betrifft Vorwürfe, dass Le Pen parlamentarische Mitarbeiter für ihre Partei Front National (heute Rassemblement National) arbeiten ließ, während diese offiziell als Assistenten des Europäischen Parlaments bezahlt wurden. Die Justiz wirft ihr vor, damit EU-Gelder veruntreut zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Le Pen in diesem System eine zentrale Rolle spielte.
Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl
Durch den Verlust des passiven Wahlrechts für 15 Monate kann Le Pen nicht als Kandidatin bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Die Wahl findet im April und Mai nächsten Jahres statt. Zwar kann Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegen, doch der Entzug des passiven Wahlrechts bleibt vorerst bestehen. Ihre Anwälte kündigten umgehend Rechtsmittel an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Le Pen selbst zeigte sich empört: „Ich werde mich nicht von politischen Gegnern aus dem Rennen werfen lassen“, sagte sie vor Journalisten in Paris. Sie bezeichnete das Urteil als „politisch motiviert“ und kündigte an, alle juristischen Schritte auszuschöpfen.
Reaktionen aus der Politik
Die französische Regierung äußerte sich zurückhaltend. Justizminister Éric Dupond-Moretti betonte die Unabhängigkeit der Justiz: „Gerichte entscheiden nach Recht und Gesetz, nicht nach politischen Erwägungen.“ Aus dem Lager von Präsident Emmanuel Macron hieß es, man respektiere die Entscheidung der Justiz. Oppositionspolitiker von links bis rechts kritisierten das Urteil teils scharf. Die Vorsitzende des Rassemblement National, Jordan Bardella, sprach von einem „Skandalurteil“ und rief zu Protesten auf.
Zahlen und Fakten zum Fall
Laut Gerichtsunterlagen soll Le Pen zwischen 2004 und 2016 insgesamt rund 600.000 Euro an EU-Geldern unrechtmäßig verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren gefordert, davon ein Jahr zur Bewährung. Das Gericht blieb mit einem Jahr Haft mit Fußfessel unter dieser Forderung. Die Fußfessel erlaubt ihr, sich in einem bestimmten Radius zu bewegen, aber nicht frei zu reisen.
Dies ist nicht das erste juristische Problem für Le Pen. Bereits 2022 wurde sie wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu einer Geldstrafe verurteilt. Das neue Urteil könnte ihre politische Karriere nachhaltig beeinträchtigen. Politische Analysten sehen die Chancen für eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl 2027 als gering an, sollte das Urteil Bestand haben.



