Die französische Politikerin Marine Le Pen wurde am Dienstag vor Gericht wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Das Urteil umfasst drei Jahre Haft, davon zwei Jahre zur Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fußfessel, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Zudem wurde ihr das passive Wahlrecht für 45 Monate entzogen, wobei ein großer Teil dieser Frist nach dem Urteil erster Instanz bereits als verbüßt gilt. Damit könnte sie theoretisch zur Präsidentschaftswahl antreten, muss aber entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen in den Wahlkampf ziehen wird.
Hintergrund des Verfahrens
Der Prozess drehte sich um den Vorwurf der Veruntreuung von rund vier Millionen Euro. Abgeordnete von Le Pens Partei sollen Gelder für parlamentarische Assistenten im Europaparlament erhalten haben, die jedoch tatsächlich für die Partei in Frankreich gearbeitet hatten. Marine Le Pen wurde vorgeworfen, „im Zentrum dieses Systems“ gestanden zu haben. Vor Gericht räumte sie Fehler ein, wies aber eine persönliche Verantwortung zurück.
Politische Zukunft ungewiss
Le Pen ist eine der prägendsten Figuren der französischen Politik der letzten Jahrzehnte. Dreimal kandidierte sie für das Präsidentenamt, zweimal erreichte sie die Stichwahl. Wiederholt betonte sie, dass sie mit einer elektronischen Fußfessel keinen Wahlkampf führen würde. Am Abend will sie sich im Fernsehen zur Zukunft ihrer Partei äußern. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die politische Landschaft Frankreichs haben.



