Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Le Pen
Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Zugleich wurde die ursprünglich verhängte Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter verkürzt. Damit bleibt Le Pen der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen – allerdings unter erschwerten Bedingungen.
Das Gericht verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe. Zwei Jahre davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Diese Maßnahme dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erheblich erschweren.
Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl 2027
Das Urteil lässt neue Zweifel aufkommen, ob Le Pen im kommenden Jahr für das höchste Staatsamt in Frankreich kandidieren wird. Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden ein neues Staatsoberhaupt. Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Laut Umfragen haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die entscheidende Stichwahl einzuziehen.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts könnte die politische Landschaft Frankreichs nachhaltig beeinflussen. Le Pen, die bereits mehrfach für das Präsidentenamt kandidiert hat, sieht sich nun mit einer konkreten Haftstrafe konfrontiert. Die Fußfessel würde sie während des Wahlkampfs in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken und könnte das Bild einer verurteilten Kandidatin prägen.
Reaktionen und politische Folgen
In der französischen Politik sorgt das Urteil für geteilte Reaktionen. Während die Regierungsparteien die Entscheidung des Gerichts respektieren, zeigen sich Anhänger Le Pens empört. Die Rechtspopulistin selbst kündigte an, in Revision zu gehen. Ihr Anwalt erklärte: „Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Unschuld von Frau Le Pen zu beweisen.“
Die Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern bezieht sich auf die Beschäftigung von parlamentarischen Assistenten, die tatsächlich für die Partei gearbeitet haben sollen. Le Pen bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem politisch motivierten Verfahren. Das Berufungsgericht sah die Vorwürfe jedoch als erwiesen an.
Zukunft der Rechtsnationalen in Frankreich
Sollte Le Pen nicht kandidieren können, rückt ihr Nachfolger an der Parteispitze in den Fokus. Der 29-jährige Jordan Bardella gilt als aussichtsreicher Kandidat. Er könnte die Rechtsnationalen in die Wahl führen. Allerdings ist fraglich, ob er die gleiche Anziehungskraft wie Le Pen auf die Wählerschaft ausübt.
Die französische Justiz hat mit diesem Urteil ein starkes Zeichen gesetzt. Es zeigt, dass auch Spitzenpolitiker nicht über dem Gesetz stehen. Für Le Pen bedeutet das Urteil eine Zäsur: Sie muss sich nun nicht nur mit politischen Gegnern, sondern auch mit den Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung auseinandersetzen.



