Linke wirft Israel Genozid vor: Was ist Völkermord und wie lässt er sich beweisen?
Wegen des militärischen Vorgehens in Gaza sieht sich Israel schweren Vorwürfen ausgesetzt. Was hinter den Begriffen steckt. Von Lion Grote
Die Linke hat auf ihrem Parteitag beschlossen, das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen offiziell als Völkermord zu verurteilen. Doch wo fängt Genozid an, wie lässt er sich definieren und der Vorwurf überprüfen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Definition Genozid
Das „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ der Vereinten Nationen (UN) bezeichnet mit Genozid die gezielte Verfolgung von Bevölkerungsgruppen, die sich durch Sprache, Religion und Tradition von anderen unterscheiden – mit dem Ziel, diese Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
Dazu gehören neben Tötungen auch Maßnahmen, die schweren körperlichen oder seelischen Schaden anrichten, genauso wie die Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die zu körperlicher Zerstörung führen können.
Die Vernichtungsabsicht ist allerdings entscheidend dafür, dass die oben genannten Handlungen als Völkermord definiert werden können. Hier liegt auch die besondere Herausforderung beim Nachweis.
Auch wenn der Begriff Völkermord an millionenfaches Morden erinnert, spielt die Zahl der Opfer laut UN-Konvention keine Rolle. Mit der Ratifizierung haben sich die UN-Mitglieder verpflichtet, Verbrechen dieser Art zu verhüten und zu bestrafen.
Die Konvention trat 1951 als Folge des von Nazi-Deutschland ausgehenden Holocausts in Kraft, dem unter anderem bis zu sechs Millionen Jüdinnen und Juden zum Opfer fielen.
Überprüfung des Vorwurfs
Die Prüfung von Völkermord-Vorwürfen erfolgt durch internationale Gerichte:
- Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist zuständig für Klagen zwischen Staaten wegen Verstößen gegen die Völkermord-Konvention.
- Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann Haftbefehle gegen Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen und Völkermord erlassen.
- Der Internationale Residualmechanismus der Vereinten Nationen für Strafgerichtshöfe (IRMCT) wickelt die letzten Fälle der UN-Tribunale ab, etwa zu Ruanda.
- Der UN-Menschenrechtsrat kann unabhängige Expertenkommissionen einsetzen, die Völkermord-Vorwürfe untersuchen.
Genozid-Vorwurf gegen Israel
Wie aber ist die Lage in Gaza? Der Hamas-Terrorangriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 mit rund 1200 Toten und mehr als 250 verschleppten Geiseln stellt für viele Rechtsexperten weltweit „höchstwahrscheinlich ein internationales Verbrechen des Völkermordes dar“. Mord, Folter, Vergewaltigung, Verstümmelung von Leichen sowie die Entführung von Zivilisten seien Kriegsverbrechen.
Das Massaker war der Auslöser des Gaza-Krieges. Seither wurden internationalen Schätzungen zufolge im Gazastreifen mehr als 71.000 Palästinenser getötet. Die unabhängig kaum überprüfbare Zahl unterscheidet nicht zwischen Zivilisten und Kämpfern.
Nach Auffassung einer unabhängigen Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats hat Israel im Gazastreifen Genozid begangen. Vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 erwähnten Tatbestände seien erfüllt, hat die dreiköpfige Kommission im September 2025 befunden. Auch viele Menschenrechtsorganisationen schließen sich dem Befund an.
Zum gleichen Ergebnis kam auch die führende Vereinigung von Genozid-Forschern. In einem dreiseitigen Papier der International Association of Genocide Scholars (IAGS) heißt es, die israelische Regierung habe nach dem 7. Oktober 2023 „systematische und weitverbreitete Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord begangen“.
Israel erkennt den UN-Menschenrechtsrat wiederum nicht als Autorität an und wirft ihm vor, voreingenommen zu sein. Israel weist den Vorwurf eines Genozids an den Palästinensern zurück.
Auch andere Staaten sind zurückhaltend. Die deutsche Bundesregierung spricht offiziell nicht von Genozid und betont, dass es Sache der Gerichte sei, darüber zu urteilen. Auch andere westliche Staaten vertreten diesen Standpunkt.
Großbritannien erklärte im Herbst des vergangenen Jahres, dass man den Genozid-Vorwurf nicht teile, da keine Vernichtungsabsicht erkennbar sei. Auch die US-Regierung stellt sich an die Seite Israels und lehnt den Vorwurf ab.
Gerade was die Frage der gezielten Vernichtungsabsicht anbelangt, gibt es auch Völkerrechtler, die skeptisch sind. Zu denen gehört etwa Kai Ambos von der Universität Göttingen. Er sieht zwar einen Völkerrechtsbruch, äußerte sich aber immer wieder zurückhaltend bei der Frage nach einem Völkermord. „Die bisherigen Berichte, auch der letzte Bericht der UN, sind im entscheidenden Punkt, nämlich der genozidalen Absicht, zu dünn“, sagte Ambos im vergangenen Herbst der „FAZ“.
Juristisches Vorgehen
Südafrika hat gegen Israel wegen des Vorwurfs, im Gazastreifen gegen die Völkermordkonvention verstoßen zu haben, Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht. Spanien ist der Klage inzwischen beigetreten. Das Hauptverfahren dürfte sich allerdings über Jahre hinziehen.
Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt derzeit primär mit Blick auf Kriegsverbrechen. Chefankläger Karim Khan erklärte zuletzt im März, dass er bislang keine ausreichenden Beweise für einen Völkermord Israels im Gazastreifen habe. (mit dpa)



