Nord-Stream-Sabotage: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ukrainer
Nord-Stream-Sabotage: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Drahtzieher der Nord-Stream-Sabotage an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Ukrainer Serhij K. erhoben, der als einer der Drahtzieher der Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee gilt. Der 50-Jährige sitzt seit Ende November 2025 in Deutschland in Untersuchungshaft. Ihm werden unter anderem Kriegsverbrechen vorgeworfen, wie die „Zeit“ berichtet. Es ist die erste Anklage gegen einen mutmaßlich Beteiligten an der Sabotageaktion im Herbst 2022.

Vorwürfe: Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken

Laut dem Bericht wirft die Bundesanwaltschaft dem Ukrainer zudem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet. Die Anwälte von Serhij K. bestätigten der dpa die Anklageerhebung.

Hintergrund: Sprengungen im September 2022

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so schwer beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb. In den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – war die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.

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Festnahme im Italien-Urlaub und Auslieferung

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte sich Serhij K. gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte. Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.

Ablauf der Operation aus Sicht der Ermittler

In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segeljacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte. Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.

Rolle des ukrainischen Geheimdienstes und des Militärs

Serhij K. soll bis vor etwa elf Jahren für den ukrainischen Inlandsgeheimdienst SBU tätig gewesen sein, berichtet die „Zeit“ weiter. Als die Nord-Stream-Pipelines explodierten, habe er als Soldat in der ukrainischen Armee gedient. Bei dem Prozess in Hamburg dürfte es auch darum gehen, wer in der Ukraine alles von der Sabotageaktion wusste. Die Zeitung berichtet, dass der damalige ukrainische Armeechef Walerij Saluschnyj die Anschläge abgesegnet haben soll, was dieser bestreitet.

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Völkerrechtliche Einordnung und Zuständigkeit

Der italienische Anwalt von Serhij K. hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte. Auch dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Weitere Beteiligte und Rolle Polens

Ein an dem Sabotageakt mutmaßlich beteiligter Taucher saß zeitweise in Polen in U-Haft. Dort lehnte die Justiz eine Auslieferung an Deutschland jedoch ab. Inzwischen ist der Ukrainer wieder frei. Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline.