Stadtverordnete beschließen externe Prüfung des Jugendamts
Die Stadtverordneten von Potsdam haben am Mittwoch ohne Gegenstimme beschlossen, die Arbeit der Kinderschutz-Abteilung des Jugendamts durch ein externes Institut überprüfen zu lassen. Der mehrfach überarbeitete Antragstext sieht vor, dass ein geeignetes Institut Fälle und Strukturen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) auswertet. Auch der zuständige Beigeordnete Torsten Wiegel (parteilos) unterstützte die finale Fassung.
Wegweisender Beschluss mit rückwirkender Prüfung
Die genauen Aufgaben sowie Anzahl und Auswahl der zu prüfenden Akten sollen von der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss gemeinsam auf Basis wissenschaftlicher Kriterien erarbeitet werden. Tiemo Reimann (SPD), Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, betonte die Bedeutung der rückwirkenden Prüfung auch abgeschlossener Fälle: „Das ist wegweisend und bislang in Deutschland beispiellos.“ Er unterstrich, dass es um Entscheidungen mit großer Tragweite für Familien gehe, wie Inobhutnahme und elterliche Sorge, und um Transparenz und Vertrauen. Konstantin Gräfe (Linke) ergänzte, die externe Prüfung erlaube es, aus Fehlern für die Zukunft zu lernen.
Potsdam als Leuchtturm für Qualitätssicherung
Nina Kolleck, Erziehungswissenschaftlerin an der Universität Potsdam, hob in einem Rederecht die Bedeutung des Beschlusses hervor. Eine unabhängige Qualitätssicherung sei in Bereichen wie der Medizin längst Standard, nicht jedoch bei Jugendämtern. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe erste Schritte unternommen. „Potsdam kann ein Leuchtturm werden“, sagte Kolleck. Es gehe darum, Muster zu erkennen, durch Transparenz Vertrauen zu schaffen und schwierige Fallkonstellationen früher zu identifizieren.
Instrument zur Familienbefragung und Qualitätshandbuch
Der Beschlusstext sieht auch die Entwicklung eines Instruments zur Befragung von Familien vor, die mit dem Kinderschutz des Jugendamts zu tun haben. Zudem soll das von der Leiterin Alexandra Mebus-Haarhoff erstellte Prozess- und Qualitätshandbuch extern überprüft werden. Die ursprünglich geforderte externe Beschwerdestelle ist nicht mehr enthalten. Ab September soll der Jugendhilfeausschuss regelmäßig über Fortschritte informiert werden.
Oberbürgermeisterin soll sich beim Land einsetzen
Ein zweiter Beschluss sieht vor, dass sich Potsdams Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (parteilos) beim Land für eine verbesserte Qualitätssicherung im Kinderschutz einsetzt. Ziel ist eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Fachstelle für Kinderschutz, die Finanzierung von Fallanalysen und die Stärkung von Ombudsstellen für Familien.
Hintergrund: Vorwürfe von Müttern und öffentliche Debatte
Der Beschluss dient der Aufarbeitung öffentlich erhobener Vorwürfe von zwei Müttern, eine gekündigte Mitarbeiterin des Jugendamts habe Macht missbraucht und Verfahren manipuliert. Es geht um sensible Inobhutnahmen von Kindern und Entzug des Sorgerechts. Vor der Sitzung demonstrierten etwa ein Dutzend Personen für mehr Transparenz.
Aubel: Vorwürfe nach Aktenlage nicht bestätigt
Oberbürgermeisterin Noosha Aubel äußerte sich ausführlich zum Jugendamt und den öffentlich gemachten Fällen: „Nach Aktenlage haben sich die Vorwürfe der Mütter in der medial dargestellten Form nicht bestätigt.“ Sie betonte, kritische Berichterstattung sei legitim, aber wenn auf Basis von zwei Einzelfällen der Eindruck erzeugt werde, das Jugendamt nehme Kinder willkürlich aus Familien, beschädige das das Vertrauen in ein Hilfesystem. Während ihrer Rede sprang eine betroffene Mutter auf, rief unter Tränen, ihr Vertrauen sei zerstört, und verließ den Raum.
Warnung vor Misstrauen und Gefahren für Kinder
Aubel warnte, das öffentlich geschürte Misstrauen könne dazu führen, dass Eltern aus Angst keine Hilfe suchten. Zudem bestehe die Gefahr, dass Mitarbeiter aus Sorge vor öffentlicher Skandalisierung zögerten, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. „Das gefährdet Kinder und Jugendliche“, sagte sie. Sie sprach der Jugendamtsleitung ihr volles Vertrauen aus und bezeichnete Alexandra Mebus-Haarhoff als „Goldstaub“.
Aubel: Verbesserungsbedarf anerkannt, aber kein öffentlicher Fallverhandlung
Aubel versicherte, sie nehme die Debatte ernst. „Wer mit dem Jugendamt zu tun hat, befindet sich oft in einer belastenden, emotionalen und sehr persönlichen Situation“, sagte sie. Kritik und Beschwerden müssten gehört, geprüft und eingeordnet werden. Sie betonte, sie wolle den Betroffenen ihre Wahrnehmungen nicht absprechen. Sie räumte Verbesserungsbedarf bei Strukturen, Prozessen, Dokumentation, Qualifikation der Fachkräfte und Kommunikation mit den Eltern ein. Sie befürworte eine unabhängige Überprüfung, stellte aber klar: „Was wir aber nicht tun werden, egal, wer es wie oft und wie laut fordert: Wir werden einzelne Kinderschutzfälle nicht öffentlich oder politisch verhandeln.“ Das sei kein Mauern, sondern Schutz der betroffenen Kinder und Familien, die sich gegen eine Berichterstattung nicht wehren könnten.



