Podcaster wehrt sich gegen Medienanstalt: „Zensurbehörde“
Podcaster wehrt sich: „Zensurbehörde“

Die Kontroverse um das Gespräch zwischen dem AfD-Politiker Björn Höcke und Podcaster Ben Berndt in dessen Format „Ungeskriptet“ verschärft sich. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt fordert eine nachträgliche Überarbeitung einer Passage, in der Höcke behauptet, die SA habe kein Motto gehabt. Berndts Anwalt bezeichnet die Behörde nun als „Zensurbehörde“ und wirft ihr eine unzulässige Einmischung in die Pressefreiheit vor.

Hintergrund des Streits

Im Podcast „Ungeskriptet“ hatte Ben Berndt dem Rechtsextremen Björn Höcke über viereinhalb Stunden eine Bühne geboten, ohne kritische Nachfragen zu stellen. Die Landesmedienanstalt NRW griff ein und forderte Berndt auf, eine konkrete Passage zu ändern, in der Höcke sein Strafverfahren wegen des verbotenen SA-Spruchs „Alles für Deutschland“ thematisierte. Höcke hatte im Gespräch behauptet, die SA habe kein Motto gehabt. Die Medienanstalt bewertet dies als „Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist“ und damit als potenziellen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten.

Reaktion des Anwalts

Berndts Anwalt reagierte umgehend und warf der Behörde in einem Schreiben vor, sich als „Zensurbehörde“ zu gerieren. „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht“, zitierte die „Welt“ aus dem Anwaltsschreiben. Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteile, welche Aussagen eines Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen habe, nehme „die Funktion einer Zensurbehörde wahr“. Zudem kritisierte der Anwalt die Aufforderung, das gesamte Angebot mit über 300 Folgen nachträglich auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu prüfen, als „Einschüchterungssemantik“.

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Rolle der Landesmedienanstalten

Die Landesmedienanstalten sind ursprünglich für die Kontrolle privater Rundfunksender zuständig. Später kamen Telemedien hinzu, also Angebote im Internet. Sie berufen sich darauf, auch bei journalistischen Angeboten die Einhaltung von Standards zu sichern – unabhängig davon, ob es sich um große Redaktionen oder Einzelpersonen wie Podcaster handelt. Berndt selbst betont regelmäßig, kein Journalist zu sein, sondern unverstellt zu fragen und nichts zu schneiden. Allerdings räumte er ein, zwei juristisch bedenkliche Passagen aus dem Gespräch mit Höcke entfernt zu haben.

Reichweite und Bedeutung

Das Gespräch mit Höcke verzeichnete allein auf YouTube über sechs Millionen Aufrufe seit seiner Veröffentlichung vor zwei Monaten. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Regulierung von Podcasts und zur Grenze zwischen Meinungsfreiheit und journalistischer Sorgfaltspflicht auf. Die Landesmedienanstalt NRW hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Die Auseinandersetzung könnte richtungsweisend für die künftige Kontrolle von Online-Medienangeboten sein.

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