Die US-Regierung schränkt die Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Medienvertreter im Land stärker ein. Bisher wurden sie ohne feste Befristung für die Dauer ihrer Studiengänge beziehungsweise Arbeitsaufträge in die USA gelassen. Künftig gilt für Studierende und Austauschstudenten eine maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren, für Journalisten eine Begrenzung auf 240 Tage. Beide Gruppen können Verlängerungen beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen.
Hintergrund der neuen Regelung
Die US-Regierung hatte bereits in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eine solche Änderung ins Auge gefasst und machte im vergangenen Jahr einen neuen Anlauf. Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudenten (J) und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern für „Duration of Status“ – die Dauer des Status. Für Journalisten bedeutete dies, dass ihr Status als unverändert betrachtet wurde, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren. Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land aufhalten.
Ziele der Neuregelung
Im Dokument zur Neuordnung wird darauf verwiesen, dass die bisherige Regelung es schwierig machte, den Überblick über den Verbleib von Ausländern dieser Gruppen in den USA zu behalten – und darüber, ob die Voraussetzungen für ihren langfristigen Aufenthalt überhaupt noch gegeben seien. Die neuen Regeln sollen am Freitag offiziell veröffentlicht werden und treten 60 Tage später in Kraft.
Auswirkungen auf Betroffene
Studierende und Austauschstudenten müssen sich nun auf eine maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren einstellen, während Journalisten nur noch 240 Tage im Land bleiben dürfen. Verlängerungen sind jedoch möglich, ohne dass die USA verlassen werden müssen. Die genauen Bedingungen für Verlängerungen sind noch nicht bekannt. Betroffene sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls rechtzeitig Verlängerungsanträge stellen.



