Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz zur finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen verabschiedet. Trotz großer eigener Finanzlöcher stimmten die Regierungsfraktionen von Union und SPD für das Vorhaben, das rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Länder und besonders klammen Kommunen erhalten zusammen eine Milliarde Euro pro Jahr vom Bund, befristet bis 2029.
Details der Verteilung
Die Mittelverteilung folgt einem Drei-Säulen-Modell: 400 Millionen Euro gehen an finanzstarke Länder, also die Geberländer im Länderfinanzausgleich wie Bayern. Weitere 350 Millionen Euro sind für ostdeutsche Länder vorgesehen, um die Finanzierung von Renten aus DDR-Zeiten zu unterstützen. Die restlichen 250 Millionen Euro fließen an Länder mit vielen überschuldeten Kommunen, darunter Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Hintergrund der Kommunalfinanzen
Eigentlich sind die Länder für die Finanzen ihrer Kommunen verantwortlich. Diese sind jedoch seit Jahren unterfinanziert. Die Ausgaben, vor allem im Sozialbereich, sind deutlich gestiegen, während die Einnahmen nicht Schritt halten. Die Spitzenverbände der Städte und Landkreise hatten zuletzt vor einem Kollaps gewarnt und für die nächsten Jahre ein jährliches Finanzierungsdefizit von fast 30 Milliarden Euro prognostiziert.
Umsetzung des Koalitionsvertrags
Schwarz-Rot setzt mit diesem Gesetz ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Bundesregierung will damit die finanzielle Schieflage der Kommunen abfedern, obwohl der Bund selbst mit erheblichen Haushaltslöchern kämpft. Das Gesetz gilt für die gesamte Amtszeit der Bundesregierung bis 2029.



