Einkommensteuerreform: Koalition einigt sich auf Entlastungen von 10 Milliarden Euro
Einkommensteuerreform: 10 Milliarden Euro Entlastung ab 2027

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss auf eine umfassende Reform der Einkommensteuer geeinigt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Steuerzahler insgesamt um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Das teilten die Spitzen der Koalitionsparteien nach dem Ausschuss mit. Der Fokus liege auf geringen und mittleren Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern sollen profitieren.

Entlastung für Familien mit Kindern

„Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien“, hieß es in der Mitteilung. In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes sowie durch eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein „Abflachen“ der sogenannten zweiten Progressionszone. Das bedeutet, der Steuersatz steigt weniger steil, was zu Entlastungen führt. Der Spitzensteuersatz soll später greifen: Bisher wird er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.

Gegenfinanzierung durch höhere „Reichensteuer“

Die Gegenfinanzierung der Steuerreform soll vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen. Diese wird gesplittet: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gilt ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Bislang liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift. Zudem wird der „Handwerkerbonus“ reduziert: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 Prozent auf 15 Prozent, also von maximal 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro absetzbar, was einer Steuerermäßigung von höchstens 1.200 Euro entspricht.

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Weitere Maßnahmen: Minijobs und KfW

Wie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Für die Jahre 2027 und 2028 ist eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgesehen. Der Grundfreibetrag, der das steuerfreie Existenzminimum sichert, liegt 2026 bei 12.348 Euro. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Bund gleicht Steuerausfälle von Ländern aus

Für die Reform der Einkommensteuer ist die Bundesregierung auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Die Länder hatten im Vorfeld vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht – allerdings nur solche, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages beziehungsweise des Kindergeldes hinausgehen, und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.

„Kleine Lösung“ im Vergleich zu früheren Vorschlägen

Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine „kleine Lösung“. Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert, was die Union ablehnte. Umstritten war auch ein massiver Abbau von Subventionen. Die nun gefundene Einigung stellt einen Kompromiss dar, der vor allem Familien entlastet, aber auch höhere Belastungen für Spitzenverdiener und eine Reduzierung von Steuervergünstigungen vorsieht.

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