Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes, die ab dem 1. November 2027 für alle Neugeborenen gelten soll. Der Höchstbetrag steigt von bisher 1800 Euro auf 1900 Euro monatlich, der Mindestsatz von 300 auf 330 Euro. Gleichzeitig wird die maximale Bezugsdauer für Paare von derzeit 14 auf 12 Monate verkürzt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, den Familienministerin Karin Prien (CDU) vorgelegt hat.
Neues Modell: 3+6+3 statt 12+2
Bislang können Eltern zwölf Monate Basiselterngeld beziehen, plus zwei zusätzliche Partnermonate, wenn beide Elternteile die Leistung nutzen. Künftig sollen je drei Monate für Mutter und Vater reserviert sein, weitere sechs Monate sind frei aufteilbar. Um die volle Dauer von zwölf Monaten zu erreichen, muss jeder Elternteil mindestens drei Monate Elterngeld beziehen. Anders als bisher ist die gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Partner wieder möglich – die von der Ampel-Koalition eingeführte Beschränkung auf einen gemeinsamen Monat entfällt.
Alleinerziehende erhalten weiterhin Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld. Die Möglichkeit, das Basiselterngeld als Elterngeld Plus zu strecken, bleibt bestehen: Dann können Eltern bis zu 24 Monate lang die Hälfte des Basisbetrags beziehen. Ein Geschwisterbonus ist ebenfalls weiterhin vorgesehen, wenn bereits ein Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt.
Sparvorgaben der Koalition als Treiber
Das Familienministerium reagiert mit der Reform auf Sparvorgaben der Koalitionsspitzen. Die Anhebung der Beträge sei eine längst überfällige Anpassung an die Inflation, so das Ministerium. Zugleich erhofft man sich eine partnerschaftlichere Aufteilung der Betreuungszeit. „Paare sollen einen Anreiz bekommen, die Betreuung im ersten Jahr partnerschaftlicher zu gestalten“, heißt es in der Begründung. Umfragen zufolge wünschten sich viele Paare eine gleichmäßigere Verteilung, auch wenn die Realität oft anders aussehe.
Scharfe Kritik von Verbänden und Opposition
Die geplanten Kürzungen stoßen auf breite Ablehnung. Martin Bujard, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, sagte: „Die Änderungen, die faktisch eine Kürzung und Einschränkung bedeuten, stehen vor dem Hintergrund einer Lage für Familien, die von Unsicherheiten und Nöten geprägt ist.“ Der Zusammenschluss mehrerer Familienverbände lehne vor allem die Verkürzung der maximalen Bezugsdauer ab.
Auch die Grünen-Sozialpolitikerin Ricarda Lang kritisierte die Pläne scharf: „Weniger Geld, weniger Verlässlichkeit, weniger Planbarkeit“, sagte sie dieser Redaktion. Viele junge Familien würden die zwölf Monate gar nicht erreichen, weil der Vater oft nicht drei Monate auf das höhere Gehalt verzichten könne. „Unterm Strich sind wir damit bei nur noch neun, zehn oder elf Monaten – und die Zeit bis zum Kita-Start gleicht mal wieder die Mutter mit unbezahltem Urlaub aus? So werde Gleichstellung zum Feigenblatt für Kürzungen gemacht.“
Selbst der Koalitionspartner SPD reagierte zurückhaltend. „Dass aufgrund von Sparzwängen eine Kürzung von 14 auf 12 Monate vorgeschlagen wird, erfreut mich überhaupt nicht“, sagte Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD. Sie plädierte dafür, bei sehr hohen Einkommen zu sparen: „Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 100.000 Euro können wir uns zum Beispiel einen Pauschalbetrag von 1000 Euro vorstellen.“
Unterstützung aus Bayern
Unterstützung erhielt Familienministerin Prien dagegen von ihrer bayerischen Amtskollegin Ulrike Scharf (CSU). Es gehe nicht darum, bei Familien zu sparen, sondern „familienpolitische Leistungen zeitgemäß zu gestalten“, sagte Scharf. Sie lobte die Anpassung der Mindest- und Höchstbeträge als „richtigen Schritt“. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt, Änderungen im Parlament sind noch möglich. Dass am Ende mehr Geld für Familien zur Verfügung steht, gilt jedoch als unwahrscheinlich.



