Krankenkassen-Reform: Höhere Zuzahlungen und neue Beiträge für Ehepartner
Krankenkassen-Reform: Höhere Zuzahlungen und neue Beiträge

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.

Was ist der Sinn der Reform?

Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und den befürchteten Anstieg der Versichertenbeiträge verhindern. Die Einsparungen gehen zulasten der Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pharmaindustrie, aber auch der Versicherten und Patienten. Das Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll noch heute auch in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Offen war, ob die Länderkammer aber womöglich den Vermittlungsausschuss anruft. Dies würde die Umsetzung ausbremsen.

Was soll sich an der Mitversicherung von Ehepartnern ändern?

Nach dem Willen von Union und SPD sollen die gesetzlich versicherten Beschäftigten künftig einen neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für ihre mitversicherten Ehepartner zahlen, wenn diese nicht selbst arbeiten. Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 4000 Euro monatlich macht das 100 Euro mehr aus, die an die Krankenkasse gehen. Beitragsfrei bleiben Mitversicherte allerdings weiterhin, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren haben. Bisher sollte die Untergrenze schon bei sieben Jahren liegen. Diese Änderung am Gesetzentwurf ist also zum Vorteil der Versicherten. Die Kinder bleiben kostenlos mitversichert wie bisher.

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Was ändert sich in Apotheken?

Für Medikamente sollen Versicherte in der Apotheke statt aktuell 5 bis 10 Euro künftig 7,50 bis 15 Euro zuzahlen. Eine weitere Erhöhung ist vorerst nicht geplant.

Halb krank, halb arbeitsfähig?

Frühestens ab 2028 soll eine „Teil-Arbeitsunfähigkeit und ein Teil-Krankengeld“ eingeführt werden. Ärztinnen und Ärzte könnten dann verordnen, dass ein paar Stunden Lohnarbeit täglich zumutbar beziehungsweise auch sinnvoll sind, Vollzeit-Tätigkeit aber nicht. Unter anderem diese Diagnosen kommen dafür infrage: Depression, Angststörungen, Wirbelsäulenerkrankungen oder Krebs.

Was ist mit Hautkrebs, Homöopathie und Cannabis?

Im Gegensatz zum Gesetzentwurf finanzieren die Kassen Prävention gegen Hautkrebs einstweilen weiter, sagt Anja Schlicht vom Verbraucherportal Finanztip. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Kassenärzten und Krankenhäusern solle jedoch prüfen, ob das medizinisch wirklich ratsam sei. Homöopathische Heilverfahren und Cannabisblüten fallen aber aus der Finanzierung heraus.

Weniger neue Kniegelenke und Hüften?

Um Kosten zu sparen, will man auch die Zahl der Operationen einschränken, bei denen zum Beispiel künstliche Kniegelenke und Hüften eingesetzt werden. Patienten mit Beschwerden müssen deshalb künftig eine zweite ärztliche Bestätigung einholen, dass solche Eingriffe auch nötig sind. Neu: Ab 2028 soll dieses Verfahren jährlich für zwei weitere Diagnosen eingeführt werden.

Was trägt die Pharmaindustrie bei?

Weniger als ursprünglich geplant. Ministerin Warken wollte eigentlich einen flexiblen, höheren Rabatt auf die Preise einführen, die Arzneimittelhersteller für patentgeschützte Medikamente in Rechnung stellen, falls deren Kosten stärker steigen als die Einnahmen der Kassen. Diese „Dynamisierung“ des Rabatts fällt jedoch weg. Stattdessen soll der Abschlag fix 15,5 Prozent betragen. Das spart der Industrie wahrscheinlich einige hundert Millionen Euro jährlich. Einige Firmen hatten gedroht, Investitionen in Deutschland einzuschränken.

Was ist bei den Krankenhäusern geplant?

Die Kassen sollen jetzt weiter wie bisher bestimmte Kosten der Krankenhäuser für Krankenpflege komplett finanzieren, nicht nur zu einem gewissen Teil, wie zwischendurch mal diskutiert wurde. Das ist eine gewisse Verbesserung für die Kliniken und deren Pflegepersonal. Trotzdem geht Grünen-Politiker Dahmen davon aus, dass ab 2027 etwa 140.000 Stellen in Kliniken gefährdet seien.

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Wie hoch sind die Zuschüsse des Bundes?

Die Kassen bekommen etwas mehr Geld aus dem Bundeshaushalt, als Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bisher geben wollte. Trotzdem erhalten sie bei weitem nicht so viel, wie sie gerne hätten. Die Kassen argumentieren, dass eigentlich nicht sie die Beiträge der Grundsicherungsempfänger, die nicht arbeiten, tragen müssten, sondern der Bund. Um die Zusatzausgaben des Bundes zu finanzieren, soll beispielsweise eine Zuckersteuer auf stark gesüßte Getränke eingeführt werden, die etwa 500 Millionen Euro pro Jahr bringen soll.