Gericht gibt Brandenburger Kreisen Recht im Kita-Personalstreit
Gericht gibt Kreisen Recht im Kita-Personalstreit

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Landkreisen Oberhavel und Uckermark im Rechtsstreit mit dem Land Brandenburg um die Finanzierung zusätzlichen Kita-Personals Recht gegeben. Die Klagen der beiden Kreise gegen das Land, vertreten durch das Bildungsministerium, waren laut Gerichtsmitteilung überwiegend erfolgreich. Hintergrund ist die Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Vollzeitkräfte in Kitas von 40 auf 39,5 Stunden im Jahr 2022. Diese Reduzierung führte dazu, dass die Kita-Träger mehr Personal einstellen mussten, um den Rechtsanspruch auf Betreuung und die gesetzlichen Vorgaben zum Personalschlüssel weiterhin erfüllen zu können.

Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam

Das Gericht entschied, dass die Kitas die Mehrkosten für das zusätzliche Personal von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verlangen können. Diese wiederum haben die Möglichkeit, das Land in Regress zu nehmen. Die Entscheidungen ergingen bereits am 18. Juni unter den Aktenzeichen VG 6 K 366/22 und VG 6 K 367/22. Damit gaben die Richter den Klagen der Landkreise weitgehend statt. Die genaue Höhe der Kosten, die erstattet werden müssen, war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern wird nun in einem weiteren Schritt ermittelt.

Klage des Amtes Lindow abgewiesen

Eine weitere Klage des Amtes Lindow gegen den Landkreis Ostprignitz-Ruppin blieb dagegen erfolglos. Das Amt forderte einen Ausgleich von Einnahmeausfällen, die durch die Beitragsfreiheit für Kita-Eltern entstanden waren. Zwar räumte das Gericht ein, dass für den Zeitraum von August bis Dezember 2019 grundsätzlich ein Anspruch aus dem Kitagesetz besteht. Allerdings sei die dafür vorgesehene Pauschalregelung aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2021 nicht mehr anwendbar. Zudem habe der Kläger es versäumt, dem zuständigen Jugendhilfeträger die Möglichkeit zu geben, die Berechnung der Einnahmeausfälle anhand der geltenden Beitragsregelung nachzuvollziehen. „Diese Anforderung war im konkreten Fall nicht erfüllt“, so das Gericht (Az.: VG 6 K 2554/20).

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Hintergrund zur Kita-Finanzierung in Brandenburg

In Brandenburg ist die Betreuung für alle Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Dies führt zu erheblichen Einnahmeausfällen für die Kommunen und die Kita-Träger. Das Land gleicht diese Ausfälle mit Pauschalen aus. Der Städte- und Gemeindebund kritisiert jedoch seit langem, dass diese Pauschalen oft nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die Debatte um die Kita-Finanzierung ist in Brandenburg derzeit in vollem Gange, und das Land arbeitet an einer Neuregelung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts könnte die Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land weiter beeinflussen.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil stärkt die Position der Landkreise und Kommunen im Finanzierungsstreit mit dem Land. Es bestätigt, dass die Kreise einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben, die durch gesetzliche Änderungen wie die Reduzierung der Wochenarbeitszeit entstehen. Für die betroffenen Kitas bedeutet dies, dass sie die zusätzlichen Personalkosten nicht selbst tragen müssen, sondern über die Jugendhilfeträger refinanzieren können. Das Land Brandenburg muss nun prüfen, ob es gegen die Entscheidungen in Berufung gehen wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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