Hausärzteverband warnt vor Fiasko für Praxen und Patienten
Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundestag und Bundesrat am Freitag haben die Hausärzte eindringlich einen Stopp der Regierungspläne gefordert. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, sagte der „Rheinischen Post“: „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden.“ Sie warnte vor schwerwiegenden Folgen: „Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten.“ Die Versorgung vor Ort werde in immer weniger Regionen gewährleistet sein, Patienten müssten länger auf Termine warten und hätten weniger Zeit für ihre Behandlung. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen“, forderte die Verbandschefin.
Warken: „Ausgewogenes Paket“ trotz steigender Defizite
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das umstrittene Sparpaket in der Bundestagsdebatte. „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung“, sagte sie. Die Lage der gesetzlichen Krankenkassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub mehr. Die Leitlinie des Gesetzes laute: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Warken betonte, dass mit dem nun vorliegenden Entwurf eine neue Lücke geschlossen worden sei, nachdem das für 2027 erwartete Defizit um 3,5 Milliarden Euro angewachsen sei. Das konkrete Einsparvolumen bezifferte sie jedoch nicht.
Scharfe Kritik aus der Opposition
Die Opposition übte scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das „mit heißer Nadel gestrickte Gesetz“ schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warnte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) kritisierte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Geplante Einschnitte für Versicherte
Das Gesetz sieht zahlreiche Einschnitte für Versicherte vor: Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für Medikamente (bisher 5 bis 10 Euro) sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Homöopathische Leistungen werden nicht mehr von den Kassen übernommen. Die Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, Härtefallregeln bleiben bestehen. Für Gutverdiener wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro auf dann voraussichtlich über 6.100 Euro angehoben. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten wird eingeschränkt: Sie bleibt nur für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter sieben), für Eltern behinderter Kinder, Erwerbsgeminderte, Menschen im Regelrentenalter und bei Pflegebedürftigkeit. Für andere Partner müssen Mitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Vor Operationen für künstliche Kniegelenke soll künftig eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Bei langwierigen Erkrankungen wird eine Teilkrankschreibung (25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden) ermöglicht, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen.
Einsparungen bei Leistungserbringern und Kassen
Vergütungssteigerungen für Ärzte und Kliniken werden begrenzt, bei Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Apotheken und Pharmaindustrie müssen mit verstärkten Rabattregelungen rechnen. Ein geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneimittel wurde gestrichen, stattdessen kommt ein erhöhter fester Extra-Abschlag. Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Kassen werden gedeckelt. Zudem müssen Kassen Versicherte nicht mehr gesondert über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – ein Schritt, den Verbraucherzentralen kritisieren, da er das Sonderkündigungsrecht aushöhle.
Beiträge des Bundes und weiteres Vorgehen
Der Bund stockt seine Zahlungen auf: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern fließen 2027 eine Milliarde Euro zusätzlich (statt 250 Millionen), der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro wird 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden gesenkt. Nach der Bundestagsabstimmung am Freitag befasst sich der Bundesrat, der das Gesetz zwar nicht blockieren, aber in den Vermittlungsausschuss schicken kann. Union und SPD kündigten per Entschließung an, die psychotherapeutische Versorgung nach der Sommerpause zu regeln. Im Herbst soll zudem eine Zuckersteuer auf Getränke konzipiert werden, um Spielraum für die erhöhten Bundesmittel zu schaffen.



