Neue IFG-Regeln: Informationsfreiheit nur bei berechtigtem Interesse
IFG-Reform: Transparenz nur bei berechtigtem Interesse

Das Bundesinnenministerium unter Minister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet an einem Entwurf, der das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend umbauen soll. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte am Freitag, dass dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrags und ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 umgesetzt werden. Konkrete Details nannte sie nicht, da die Ausgestaltung noch Gegenstand regierungsinterner Prozesse sei.

Geplante Änderungen im Detail

Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden, einschließlich Ministerien und Kanzleramt. Bislang können Bürgerinnen und Bürger mit einem IFG-Antrag Akten einsehen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen. Die Gebühren sind auf 500 Euro gedeckelt. Im vergangenen Jahr gingen rund 19.000 Anträge bei obersten Bundesbehörden ein, es wurden über 18.000 Bescheide erstellt.

Nach dem Reformpaket der Koalition, das am Donnerstag bekannt wurde, soll der Zugang zu amtlichen Informationen künftig auf natürliche Personen beschränkt werden, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht anderweitig erlangen können. Zudem wird geprüft, ob nur in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger antragsberechtigt sein sollen. Namen von Mitarbeitenden in herauszugebenden Unterlagen sollen geschwärzt werden, um sie vor Anfeindungen zu schützen. Die Gebühren sollen im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip angepasst werden. Für Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder wissenschaftliche Forschung ist ein besonderer Schutzbedarf vorgesehen.

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Scharfe Kritik von Opposition und Verbänden

Die Pläne stoßen auf breiten Widerstand. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Fraktion, sagte: „Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz.“ Die Koalition habe den Staat modernisieren wollen, doch „was wir derzeit in diesem Bereich erleben, ist das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte“.

Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisierte die Reform als Angriff auf die Pressefreiheit und das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren. Sie monierte insbesondere die Pflicht zum Nachweis eines berechtigten Interesses und mögliche höhere Gebühren. „Die Bundesregierung will sich unangreifbar machen“, so Bünger.

Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat, bezeichnete die geplante Reform als „den schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Er warnte, dass Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International und FragDenStaat künftig nicht mehr antragsberechtigt wären, wenn nur Privatpersonen Zugang hätten.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte an die Abgeordneten, den Änderungen die Zustimmung zu verweigern. Es handele sich um „die Abschaffung der Informationsfreiheit“. Anfragen von Medienunternehmen wären künftig nicht mehr möglich, und durch Schwärzungen von Namen ließen sich Verantwortlichkeiten nicht mehr ableiten. Unter dem Vorwand der Spionageabwehr könnten zahlreiche IFG-Anfragen abgeschmettert werden.

IFG-Anfragen haben in der Vergangenheit maßgeblich zur Aufdeckung von Missständen beigetragen, etwa in der Maskenaffäre um den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) oder der Fördermittelaffäre im Bundesbildungsministerium.

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