Grüne und Linke haben am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen das geplante Krankenkassen-Sparpaket der Koalition eingereicht. Sie werfen der Regierung vor, das Parlament mit einem „chaotischen Gesetzgebungsverfahren“ zu überfahren und ihre Rechte als Abgeordnete zu missachten.
Hintergrund: Eile vor der Sommerpause
Die Koalition aus CDU und SPD will das Beitragsstabilisierungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, verabschieden. Die Opposition kritisiert, dass den Abgeordneten dafür nicht genügend Zeit zur Prüfung bleibe. Am Montag um 18:37 Uhr hätten die Regierungsfraktionen knapp 300 Seiten an Änderungsanträgen vorgelegt, über die der Gesundheitsausschuss bereits am Mittwoch entscheiden musste.
Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen erklärte vor dem Sitzungssaal des Gesundheitsausschusses: „Eine gewissenhafte Prüfung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.“ Faktisch handele es sich um ein weitgehend neues Gesetz. Eine erneute Anhörung von Experten habe die Koalition abgelehnt. Zudem bezweifelt Dahmen die Wirksamkeit der Reform: Statt der angestrebten Einsparungen von über 19 Milliarden Euro werde das Paket voraussichtlich nur rund 18 Milliarden Euro bringen, was nicht ausreiche, um einen Beitragsanstieg im kommenden Jahr zu verhindern.
Präzedenzfall Heizungsgesetz
Dahmen verwies auf den Fall des Heizungsgesetzes von 2023. Auch damals wollte die Ampelregierung das Gesetz vor der Sommerpause durchdrücken. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann klagte erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, woraufhin die Abstimmung verschoben wurde. „Das Verfassungsgericht hat damals klargestellt, dass Abgeordnete nicht nur Informationen erhalten können müssen, sondern ihnen auch genug Zeit zur Verarbeitung bleiben muss“, so Dahmen.
Der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar reichte ebenfalls eine Klage ein. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, betonte er. Er erkennt eine „unzulässige Eile des Gesetzgebungsverfahrens“. Die Änderungsanträge verunmöglichten jede parlamentarische Kontrolle: „Es sind Anträge darunter, die Posten in Milliardenhöhe verschieben. Eine sachgerechte Prüfung ist unter diesen Bedingungen unmöglich.“
Koalition verteidigt Verfahren
Die SPD-Fraktionsführung erwartet ein Scheitern der Klagen. Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese sagte am Mittwoch vor Journalisten im Bundestag: „Ich glaube, es gibt einen signifikanten Unterschied zu dem Heilmann-Urteil aus dem Jahr 2023.“ Damals habe die Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Klimaschutz und Energie zu den Änderungsanträgen an einem Montag stattgefunden, und der Ausschuss habe dem Gesetzesentwurf in geänderter Fassung bereits am Mittwoch zustimmen müssen. „Das ist wirklich sehr knapp gewesen.“
Im aktuellen Fall habe die Fachanhörung zum Krankenkassen-Sparpaket bereits vor zwei Wochen stattgefunden. „Was jetzt an Änderungsanträgen vorliegt, war eigentlich auch faktisch schon Gegenstand der Anhörung“, so Wiese. Auch die Grünen hätten in der Ausschusssitzung vieles davon kritisiert. Er blicke daher „mit einer gewissen Gelassenheit“ auf die Klagen.
Experten sehen Grenzen überschritten
Die Verfassungsjuristin Sophie Schönberg von der FU Berlin kann diesen Optimismus nicht teilen. „Es geht in Eilverfahren um eine Folgenabwägung: Welcher Schaden entsteht, wenn sich das Gesetzgebungsverfahren verzögert, und welcher Schaden entstünde, wenn die Abgeordneten sich nicht richtig informieren können?“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Vor dem Hintergrund der Heilmann-Entscheidung halte ich es für gut vertretbar, dass hier die Grenzen zulässiger Beschleunigung überschritten wurden.“
Letztlich sei das Urteil jedoch offen, da die Hauptsache im Heilmann-Verfahren noch ausstehe. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, noch vor der geplanten Abstimmung am Freitag über die Eilanträge zu entscheiden.
Bundesrat noch unentschlossen
Unklar ist zudem, ob der Bundesrat das Gesetz wie geplant am Freitag passieren lässt. Gesundheitsministerin Warken verhandelt noch mit den Ländern über eine Verkürzung der Beratungsfrist. Insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat weiterhin Bedenken gegen den Gesetzentwurf.



