Rentenreform: Kommission schlägt Rente mit 67+, Ende von Rente mit 63 vor
Rentenreform: Kommission schlägt Rente mit 67+ und Ende von Rente mit 63 vor

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am Dienstag ihren 80-seitigen Bericht mit 33 konkreten Vorschlägen zur Reform der Alterssicherung vorgestellt. Bundeskanzler Merz hat bereits angekündigt, die Empfehlungen umsetzen zu wollen. Experten sprechen von einschneidenden Veränderungen für nahezu alle Altersgruppen – mit Ausnahme der aktuellen Rentner, für die Bestandsschutz gilt.

Abschaffung der Rente mit 63 und Anhebung des Renteneintrittsalters

Die Kommission empfiehlt, die Rente mit 63 abzuschaffen und das Renteneintrittsalter stufenweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Konkret würde der Renteneintritt pro Jahrzehnt um sechs Monate nach hinten verschoben. Auch mit Abschlägen soll ein Renteneintritt vor 64 nicht mehr möglich sein. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein lobte die Vorschläge als „gute Grundlage für die Zukunft“. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga warnte hingegen vor einem möglichen Aus von Minijobs, der Paritätische Gesamtverband bezeichnete die Empfehlungen als teilweise „sozial unausgewogen“.

Langsamere Rentensteigerung und Einführung einer Kapitalrente

Nach 2032 sollen die Renten langsamer steigen. Dafür soll der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt werden, der die Anpassung dämpft. Für Menschen nahe dem Rentenalter ist ein Übergangsfaktor vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält. Bis 2031 bleibt das Rentenniveau von 48 Prozent ohnehin garantiert. Zur Stabilisierung des Niveaus schlägt die Kommission eine „Kapitalrente“ vor: Der Rentenbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern soll um bis zu zwei Prozentpunkte steigen; das Geld wird am Aktienmarkt angelegt und später ausgeschüttet.

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Mehr Beitragszahler und Aus für Minijobs

Die Kommission will künftig auch Selbstständige und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Beamte bleiben vorerst außen vor. Minijobs sollen nur noch für Schüler erlaubt sein; alle anderen Minijobber müssten in die gesetzliche Rente einzahlen. Zudem soll die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden, sodass perspektivisch annähernd alle Beschäftigten eine Betriebsrente erhalten. Die Vorschläge müssen als Gesamtpaket umgesetzt werden, betonte die Kommission.

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