Weimer ändert Verlagspreis-Verfahren nach Kritik an Buchhandlungspreis
Weimer ändert Verlagspreis-Verfahren nach Kritik

Weimer übernimmt Entscheidungsgewalt beim Verlagspreis

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat das Auswahlverfahren für den Deutschen Verlagspreis geändert. Künftig trifft er die Entscheidung über die Preisträger selbst, basierend auf einer Empfehlung der Jury. Das gab sein Ministerium zum Start der Bewerbungsphase bekannt.

Zur Beratung stehen Fachleute des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Kurt-Wolff-Stiftung bereit. „Das weiterentwickelte Verfahren dient einer transparenten und sorgfältigen Bewertung etwaiger Fragestellungen im Auswahlprozess und stärkt den verantwortungsvollen Austausch der beteiligten Partner“, hieß es in der Mitteilung.

Hintergrund: Eklat um Buchhandlungspreis

Die Änderung erfolgt nach einem Eklat im Frühjahr. Damals hatte Weimer drei von der Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis nominierte Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Preisliste gestrichen. Dies führte zu heftiger Kritik, auch weil der Verfassungsschutz die Nominierten überprüft hatte. Die konkreten Vorwürfe gegen die Buchläden wurden nie öffentlich.

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Börsenverein begrüßt mehr Transparenz

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die Neuerung: „dass ein Verfahren gefunden wurde, das für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt“. So könne der wichtige Branchenpreis fortgesetzt werden. Die Verleihung des Deutschen Verlagspreises findet am 9. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse statt.

Details zum Deutschen Verlagspreis

Der Deutsche Verlagspreis zeichnet kleine, unabhängige Verlage mit besonders interessanten Programmen aus. Drei herausragende Verlage erhalten ein Gütesiegel, das mit 50.000 Euro dotiert ist. Bis zu 79 weitere Verlage können Preise von jeweils 18.000 Euro bekommen. Zusätzlich gibt es einen Nachhaltigkeitspreis und einen Innovationspreis, die mit je 24.000 Euro dotiert sind. Insgesamt stehen Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung.

Ausschlusskriterien und Verfassungsschutz

Laut Ausschreibung sind Verlage nicht teilnahmeberechtigt, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen (insbesondere antisemitischen, rassistischen oder sonstigen gruppenbezogen menschenverachtenden) oder strafbaren Inhalten umfasst“. Ein Sprecher Weimers erklärte, dass es auch diesmal „im absoluten Ausnahmefall“ denkbar sei, Nominierte im sogenannten Haber-Verfahren vom Verfassungsschutz prüfen zu lassen. Ziel des neuen Beratungsgremiums sei es jedoch, mögliche Streitfälle oder Zweifel bereits im Auswahlverfahren auszuräumen.

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