Bundestag hebt Immunität von AfD- und Linke-Abgeordneten auf
Immunität von AfD- und Linke-Abgeordneten aufgehoben

Der Bundestag hat die parlamentarische Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck und der Linke-Politikerin Gökay Akbulut aufgehoben. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend einstimmig für entsprechende Beschlussempfehlungen des Immunitätsausschusses. Damit wird den beiden Abgeordneten der Schutz vor Strafverfolgung entzogen, den sie als Mitglieder des Bundestags genießen.

Disziplinarverfahren gegen Hannes Gnauck

Im Fall des Brandenburger AfD-Politikers Hannes Gnauck genehmigte der Bundestag die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Es handelt sich um ein Verfahren aus seiner Zeit bei der Bundeswehr, wie Gnauck selbst auf der Plattform X bekanntgab. Gnauck war von 2014 bis 2021 Soldat auf Zeit. Laut einem von ihm auf X verbreiteten Dokument wird ihm vorgeworfen, seine Dienstpflichten verletzt zu haben.

Konkret geht es um seine Aktivitäten für die damalige AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, nachdem diese vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft worden war. Zudem werden ihm Sympathiebekundungen auf Facebook für die AfD Brandenburg und den später aufgelösten „Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke vorgehalten, die ebenfalls als Verdachtsfall galten. Gnauck zeigte sich in einem auf X verbreiteten Video überzeugt, dass das Verfahren am Ende eingestellt werde. „Denn ich bin der festen Überzeugung, dass man keine disziplinarrechtliche Würdigung erfahren sollte, nur weil man die demokratische, größte Opposition im Deutschen Bundestag liked bei Facebook oder die dazugehörige Jugendorganisation“, erklärte er. Bereits vor zwei Jahren, in der vorherigen Legislaturperiode, war Gnauck im Zusammenhang mit denselben Vorwürfen die Immunität entzogen worden.

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Strafverfahren gegen Gökay Akbulut

Im Fall der baden-württembergischen Linke-Abgeordneten Gökay Akbulut genehmigte der Bundestag die Durchführung eines Strafverfahrens. Worum es dabei genau geht, blieb zunächst unklar. Aus den Bundestagsdokumenten gingen keine weiteren Details hervor. Die Aufhebung der Immunität erfolgte auch hier auf Empfehlung des Immunitätsausschusses und wurde vom Plenum einstimmig beschlossen.

Die parlamentarische Immunität soll Abgeordnete vor politisch motivierter Strafverfolgung schützen. Sie kann jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts aufgehoben werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. In beiden Fällen stimmte der Bundestag der Aufhebung zu, um die jeweiligen Verfahren zu ermöglichen.

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