Die geplante Wahlrechtsreform kommt nicht voran. CDU/CSU und SPD können sich nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen. Die Union macht nun Druck auf den Koalitionspartner. „Die Reform des Wahlrechts muss kommen, sie steht im Koalitionsvertrag“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn jemand zum Gelingen dieses Koalitionsvertrags beitragen will, muss er sich auch an die Dinge halten, die wir vereinbart haben. Ohne diese Vereinbarung hätte die CSU den Koalitionsvertrag nicht unterschrieben.“
SPD beharrt auf Parität
Ein zentraler Streitpunkt ist die Forderung der SPD nach Parität. Der Bundestag soll sich künftig je zur Hälfte aus Frauen und Männern zusammensetzen. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verteidigt dies. „Wir haben seit 77 Jahren im Grundgesetz stehen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber im Parlament erleben wir eher einen Rückschritt, einen Rückgang des Frauenanteils“, sagte er der dpa. „Dagegen wollen wir vorgehen.“
Reform der Reform im Koalitionsvertrag vereinbart
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, eine Wahlrechtskommission einzusetzen. Diese sollte das Ampel-Wahlrecht evaluieren und noch 2025 Reformvorschläge vorlegen. Diese sollten gewährleisten, dass „jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Zudem wurden zwei Prüfaufträge formuliert: Wie kann die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden? Und sollen schon junge Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt sein?
Ampel-Wahlrecht verkleinerte Bundestag
Das von SPD, Grünen und FDP 2023 beschlossene Wahlrecht verkleinerte den Bundestag von zuvor 736 auf 630 Abgeordnete. Dies soll auch nicht rückgängig gemacht werden – zumindest darin sind sich Union und SPD weitgehend einig. „Es bleibt unser Ziel, dass sich der Bundestag nicht vergrößert. 630 Abgeordnete – das muss die Orientierungsgröße sein. Dieses Ziel ist auch erreichbar“, betont Hoffmann. „Wir sollten kein Wahlrecht beschließen, das das Risiko einer Vergrößerung auf bis zu 750 Abgeordnete beinhaltet“, sagt Fechner warnend.
23 Wahlkreissieger gingen leer aus
Für die Begrenzung auf 630 Abgeordnete schaffte die Ampel Überhang- und Ausgleichsmandate ab. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mit den Erststimmen mehr Direktmandate gewann als ihr nach Zweitstimmenergebnis zustanden. Mit der Reform wurden die Zweitstimmenergebnisse einer Partei für die Zahl ihrer Mandate entscheidend. Errang sie mehr Direktmandate als ihr nach Zweitstimmen zustanden, gingen die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus – so geschehen in 23 Wahlkreisen.
SPD sieht Handlungsbedarf
Auch die SPD ist mit dieser Regelung nicht mehr glücklich. „Dass nicht jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist, ist ein Manko, das wir beseitigen wollen“, sagt Fechner. Ein Vorschlag der Union ist das sogenannte Grabenwahlrecht. Dabei wird die Hälfte der Sitze an direkt gewählte Wahlkreissieger vergeben, die zweite Hälfte geht gemäß Zweitstimmenergebnis an Listenkandidaten. Dies begünstigt die stärkste politische Kraft – also nach den aktuellen Umfragen AfD und Union. Die Union kann sich auch eine Neuauflage des 2020 mit der SPD beschlossenen Wahlrechts vorstellen.
Wahlrechtsexperte kritisiert Vorschläge
Wahlrechtsexperte Robert Vehrkamp hält ein Grabenwahlsystem für „vollkommen unverantwortlich“. Es würde für die AfD wie ein Booster wirken. Auch unausgeglichene Überhangmandate hält er für unwahrscheinlich. „Warum soll die SPD dieses Thema wieder auf den Tisch legen – in einer Situation, in der sie bis auf weiteres keinerlei Aussichten hat, selbst Überhangmandate zu erzielen?“ Zudem wäre die Größe des Bundestags unkalkulierbar. „Das wäre ein Vabanquespiel.“
Wie geht es weiter?
Die Wahlrechtskommission habe ihre Arbeit erledigt, sagt Fechner. „Jetzt müsste der Koalitionsausschuss entscheiden, ob und wie das Wahlrecht geändert wird.“



