Neues Regelwerk nach Fall Gelbhaar
Die Grünen haben als Reaktion auf den umstrittenen Umgang mit Vorwürfen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar ein neues Statut gegen sexuelle Belästigung verabschiedet. Der kleine Parteitag in Sassnitz auf Rügen beschloss die Neuregelung, die künftig klare Grenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Partei schaffen soll.
Klare Trennung von Beschwerde- und Ordnungsverfahren
Das neue Statut sieht vor, dass Beschwerdestellen künftig nur auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Betroffenen hinarbeiten und keine Sanktionen verhängen können. Für Ordnungsmaßnahmen sind hingegen die Schiedsgerichte der Grünen zuständig. Bei Straftaten wie sexuellen Übergriffen soll auf externe Beratungsstellen und die Möglichkeit einer Strafanzeige verwiesen werden. Zudem wurden Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Sicherung der Vertraulichkeit getroffen.
Interne Kommission kritisierte bisherige Verfahren
Vor rund einem Jahr hatte eine interne Kommission der Partei ein vernichtendes Zeugnis für den Umgang mit dem Fall Gelbhaar ausgestellt. Nachdem Belästigungsvorwürfe gegen ihn bekannt geworden waren, hatte Gelbhaar seine Direktkandidatur im Wahlkreis Pankow für die damals anstehende Bundestagswahl verloren. Er wehrte sich gegen die Vorwürfe.
Die Kommission stellte fest: „Das damals genutzte Ombudsverfahren leidet an fehlender innerparteilicher Legitimität, an fehlenden Verfahrensstrukturen und einer fehlenden Verfahrensordnung sowie an erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten und Definitionsmängeln.“ Die Nutzung des Ombudsverfahrens für politische Zwecke sei klar erkennbar gewesen. Gelbhaar habe sich nicht erklären und verteidigen können.



