Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen müssen. Staatsrechtler haben jedoch Bedenken geäußert und sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.
Details des Gesetzesvorschlags
Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, bestraft werden. Strafbar soll dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.“ Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Die vorgeschlagene Änderung sei „rechtlich geboten und auch politisch notwendig“.
Signalwirkung und politische Reaktionen
Hessen sieht eine wichtige Signalwirkung. Deutschland dürfe kein Land sein, das bei Judenhass auf den Straßen wegschaue. Nach der Abstimmung erklärte Heinz: „Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen.“ Bisher sieht das Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder eines anderen Staates vor. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt, dass die bestehenden Strafvorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten oder dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen nicht in allen Fällen ausreichen.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende Mai in einer Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels ausgeführt, ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte ein „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen“ und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Diese Einschätzung nährt die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens.
Anstieg antisemitischer Straftaten
Bei den als antisemitisch eingestuften Hassdelikten stellte die Polizei im vergangenen Jahr einen Anstieg um fünf Prozent auf 6548 Straftaten fest. „Internationale Konfliktlagen emotionalisieren auch in Deutschland“, sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität. So stehe fast die Hälfte der 2025 festgestellten antisemitischen Hasskriminalität im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Die Debatte über den Gesetzesvorschlag wird vor diesem Hintergrund mit besonderer Dringlichkeit geführt.



