Berlin. Die Bundesregierung plant, per Gesetz die Debatte über die Vergesellschaftung von Wohneigentum in Berlin zu beenden. Ein Vorhaben, das bei Verfassungsrechtlern auf scharfe Kritik stößt. Der Vorschlag, der unter dem Motto „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bekannt ist, wird von Experten als „Frontalangriff gegen das Grundgesetz“ bezeichnet.
Was die Bundesregierung plant
Die Koalition will ein Gesetz erlassen, das die Verstaatlichung von Wohnungen grundsätzlich verbietet. Damit soll die seit Jahren andauernde Diskussion über eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin beendet werden. Die Initiative geht auf den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zurück, bei dem sich 2019 eine Mehrheit der Berliner für eine Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Entscheid jedoch für verfassungswidrig erklärt.
Kritik des Verfassungsrechtlers
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Alexander Rothe sieht in dem Gesetzesvorhaben einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. „Die Bundesregierung versucht, mit einem Federstrich eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage zu entscheiden“, sagte Rothe dem Tagesspiegel. „Das Grundgesetz erlaubt unter bestimmten Umständen eine Vergesellschaftung von Eigentum. Ein generelles Verbot würde gegen Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes verstoßen.“ Artikel 15 GG ermächtigt den Gesetzgeber ausdrücklich, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen.
Reaktionen aus der Politik
Während die Bundesregierung das Gesetz als notwendigen Schritt zur Rechtssicherheit verteidigt, sehen Oppositionspolitiker darin einen Angriff auf die direkte Demokratie. Die Linke und die Grünen in Berlin kündigten Widerstand an. „Die Bundesregierung missachtet den Willen der Berliner Wähler“, erklärte ein Sprecher der Berliner Linksfraktion. Die SPD hingegen unterstützt den Vorstoß: „Wir brauchen klare Regeln, um Spekulationen mit Wohnraum zu verhindern“, so ein Sprecher des Bundesbauministeriums.
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre eine Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin und anderen Bundesländern künftig ausgeschlossen. Experten befürchten, dass dies den Druck auf dem angespannten Wohnungsmarkt weiter erhöhen könnte. „Die Möglichkeit der Vergesellschaftung war ein wichtiges Druckmittel gegenüber großen Wohnungskonzernen“, sagt Rothe. „Ohne diese Option könnten die Mieten weiter steigen.“ Der Deutsche Mieterbund warnte vor einer „Entmachtung der Mieter“.
Verfassungsrechtliche Prüfung
Ob das Gesetz tatsächlich verfassungskonform ist, wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht prüfen müssen. Rothe ist skeptisch: „Ein pauschales Verbot der Vergesellschaftung dürfte vor dem Grundgesetz keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber muss im Einzelfall abwägen, ob eine Vergesellschaftung zulässig ist.“ Die Bundesregierung will das Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg bringen.



