Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Strafbefehl in Höhe von 51.600 Euro gegen die Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut erlassen. Der Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung im Zusammenhang mit einem Vorfall Ende Januar 2025 in einem Intercity-Zug der Deutschen Bahn. Die 43-jährige Politikerin aus Mannheim soll 120 Tagessätze zu je 430 Euro zahlen. Wie ihr Wahlkreisbüro in Baden-Württemberg bestätigte, hat die Linke bereits Einspruch eingelegt – allerdings nur gegen die Höhe der Tagessätze. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Matthias Buchen der „Stuttgarter Zeitung“ sagte.
Hintergrund des Vorfalls
Am Abend des 25. Januar 2025 war Akbulut in einem IC von Heidelberg nach Stuttgart unterwegs. Zunächst stellte sie sich auf Instagram als Opfer eines rassistischen und sexistischen Übergriffs durch Fußballfans dar. Kurze Zeit später wurde jedoch bekannt, dass die Aggression von ihr ausgegangen sein soll. Medien berichteten unter Berufung auf eine interne Einschätzung der Bundespolizei, dass Akbulut in alkoholisiertem Zustand eine Gruppe von VfB-Stuttgart-Anhängern beleidigt und mit einem Gegenstand attackiert habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin auch gegen die Politikerin. Ende April hob der Bundestag ihre Immunität auf, um ein Strafverfahren zu ermöglichen.
Details der Auseinandersetzung
Laut Medienberichten soll Akbulut die Fans als „Faschos von Stuttgart“, „Drecksnazis“ und „Missgeburten“ beschimpft haben. Auch der Ausruf „Fick dich ins Knie“ sei zu hören gewesen. Diese Beleidigungen wurden durch Videoaufnahmen belegt, die die Politikerin selbst mit ihrem Handy machte. Zudem soll sie eine Flasche auf die Gruppe geworfen haben, die den Kopf eines Mannes nur knapp verfehlte. Als Reaktion darauf sei aus der Fangruppe ein Gegenstand geworfen worden, der Akbulut am Kopf traf. Den alarmierten Bundespolizisten verweigerte sie einen Atemalkoholtest.
Akbulut äußerte sich gegenüber der „Welt“: „Ich wurde bei der Zugfahrt angegriffen und verletzt, niemand bestreitet das. Deshalb habe ich auch Anzeige erstattet.“ Sie wolle sich wegen der Ermittlungen nicht zu dem polizeilichen Bericht äußern. Gegen einen der Männer aus dem IC wurde ebenfalls ein Strafbefehl über 100 Tagessätze verhängt, weil er der Abgeordneten den Mittelfinger zeigte und eine Bierdose an ihren Kopf warf. Der Mann akzeptierte die Entscheidung.
Rechtliche Konsequenzen
Gerichtssprecher Buchen erklärte, die Höhe der Tagessätze richte sich nach dem Einkommen. Akbulut würde als vorbestraft gelten, wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird. Er rechne nicht mit einer öffentlichen Hauptverhandlung, da das Gesetz in solchen Fällen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss vorsehe. Die Linken-Politikerin hatte die Fans zunächst beschuldigt, ausländerfeindliche Parolen gegrölt zu haben, korrigierte sich später jedoch und sprach von „AfD, AfD“-Rufen.



