Block-Prozess in Hamburg: Neue Verhandlungstermine bis Dezember 2026 angesetzt
Block-Prozess: Termine bis Dezember 2026 angesetzt

Block-Prozess in Hamburg: Verlängerung bis Dezember 2026 und Ablehnung von Befangenheitsanträgen

Der sogenannte Block-Prozess am Hamburger Landgericht, der am 11. Juli 2025 begann, wird sich voraussichtlich bis zum 18. Dezember 2026 hinziehen. Ursprünglich war das Verfahren mit 37 Verhandlungstagen bis zum 23. Dezember 2025 terminiert, doch schnell zeigte sich, dass dieser Zeitraum nicht ausreichen würde. Eine erste Verlängerung bis zum Sommer 2026 wurde geplant, doch wie von Prozessbeobachtern erwartet, reicht auch diese Frist nicht aus. Am Dienstag wurden 41 zusätzliche Termine angesetzt, was das neue vorläufige Enddatum auf Dezember 2026 verschiebt. Das Gericht weist darauf hin, dass der Prozess kürzer oder auch länger ausfallen könnte.

Enorme Belastung für Angeklagte durch lange Verfahrensdauer

Für jene Angeklagten, die nur wegen Beihilfe angeklagt wurden, stellt die Verlängerung eine weitere enorme Belastung dar. Sie müssen zu jedem Gerichtstag erscheinen, obwohl eine mögliche Strafe vergleichsweise gering ausfallen dürfte. Einige von ihnen hatten beantragt, ihr Verfahren deswegen abzutrennen, was das Gericht jedoch ablehnte. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Kindesentziehung, die im Auftrag von Christina Block durchgeführt worden sein soll. Die Unternehmerin bestreitet jede Beteiligung an den Vorgängen in der Silvesternacht 2023/24.

Befangenheitsanträge abgelehnt: Keine Voreingenommenheit erkennbar

Die von mehreren Angeklagten gestellten Befangenheitsanträge wurden nun zurückgewiesen. In einem Beschluss vom 6. Februar heißt es sinngemäß, dass eine Voreingenommenheit nicht erkennbar sei, weil die Verteidigung die gleichen Daten in der gleichen Form erhalten habe wie Gericht und Staatsanwaltschaft. Dass die Vorsitzende durch das Unterlassen einer Anordnung zur Datenaufbereitung die Akteneinsicht behindert habe, sei weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Ein weiterer Beschluss vom 5. Februar betrifft einen formalen Fehler der Kammer: In der Verhandlung war der abstrakte Tatvorwurf gegen eine angeklagte Cousine und ihren Ehemann zunächst falsch wiedergegeben worden. Die Kammer hat den Fehler umgehend im Termin korrigiert und ihr Bedauern erklärt. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt ein solcher, sofort korrigierter Fehler keine Besorgnis der Befangenheit – im Gegenteil: Die Bereitschaft, Fehler offen zu berichtigen, spreche gegen Voreingenommenheit.

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Der Prozess gegen Christina Block und andere Angeklagte bleibt somit ein langwieriges und komplexes Verfahren, das die Justiz in Hamburg weiterhin beschäftigen wird. Die neuen Termine bis Dezember 2026 unterstreichen die Herausforderungen bei der Aufarbeitung der Vorwürfe und die anhaltende Belastung für alle Beteiligten.

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