Gericht stoppt Lindenberg: AfD muss Stadthalle für Höcke-Veranstaltung nutzen dürfen
Gericht: AfD darf Stadthalle für Höcke-Veranstaltung nutzen

AfD-Veranstaltung mit Höcke: Stadt Lindenberg scheitert vor Gericht

Die Stadt Lindenberg im Allgäu muss der AfD für eine Wahlkampfveranstaltung mit dem thüringischen Parteichef Björn Höcke die Stadthalle überlassen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg stellte in einem Eilverfahren klar, dass die Kommune die bereits erteilte Nutzungszusage für den Löwensaal nicht widerrufen darf. Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau, nachdem die Stadt die ursprüngliche Vereinbarung zurückgezogen hatte.

Hintergrund der städtischen Entscheidung

Die Stadt Lindenberg hatte der AfD den städtischen Löwensaal für den kommenden Sonntag, den 15. Februar, vermietet. Offiziell plant die Partei, bei dieser Veranstaltung ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorzustellen. Allerdings war auch der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, als Redner angekündigt. Als die Stadtverwaltung davon erfuhr, zog sie die Nutzungszusage umgehend zurück.

Laut Gericht begründete die Kommune diesen Schritt damit, dass wegen Höcke «strafbare Äußerungen sowie die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen zu erwarten» seien. Die Stadt verwies dabei auf die Tatsache, dass Höcke bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Parole der Nazi-Organisation SA rechtskräftig verurteilt wurde.

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Rechtliche Bewertung des Verwaltungsgerichts

Die Richter des Verwaltungsgerichts Augsburg anerkannten zwar, dass die Bedenken der Stadt nachvollziehbar sind. Sie betonten jedoch, dass angesichts des Gleichbehandlungsgebots für nicht verbotene Parteien bei der Zulassung zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen strenge Anforderungen gelten. Die Argumente der Stadtverwaltung reichten dem Gericht nicht aus, um einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung zu rechtfertigen.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Behörde «als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot für Herrn Höcke zur Verfügung gestanden» hätte. Ein solches Redeverbot wäre verhältnismäßiger gewesen als der komplette Ausschluss der AfD von der Veranstaltung. Der vollständige Widerruf der Zulassung wurde somit als unverhältnismäßig eingestuft.

Mögliche nächste Schritte und Reaktionen

Die Stadt Lindenberg hat nun noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Berufung einzulegen. Eine offizielle Stellungnahme der Stadtverwaltung zu diesem weiteren Vorgehen war zunächst nicht verfügbar.

Parallel zur AfD-Wahlkampfveranstaltung haben Gegner der Partei für Sonntag Kundgebungen und einen Demonstrationszug angekündigt. Die Organisatoren erwarten mindestens 2.000 Teilnehmer bei diesen begleitenden Protesten. Diese Entwicklung unterstreicht die politische Brisanz der Veranstaltung und die kontroverse öffentliche Diskussion um die Auftritte von Björn Höcke.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg setzt damit klare rechtliche Grenzen für kommunale Entscheidungen über die Nutzung öffentlicher Räume durch politische Parteien. Es betont die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, auch bei kontroversen politischen Akteuren, während es gleichzeitig mildere Mittel wie Redeverbote als angemessenere Eingriffe benennt.

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