Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung durch das milliardenschwere Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen gewarnt. Die Landesregierung hatte gemeinsam mit einigen anderen Bundesländern im Bundesrat versucht, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer zu überweisen, um Änderungen zu erreichen. Dafür fand sich jedoch keine Mehrheit.
Woidke: Reform dringend nötig, aber nicht so
„Die Reform ist dringend notwendig, um einen weiteren Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bremsen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht“, erklärte Woidke. „Strukturelle Probleme wurden nicht angegangen und zugleich verschlechtert sich die Situation in unseren Krankenhäusern und damit die Versorgungssituation im ganzen Land.“ Das Land habe deshalb dem Gesetz „im Sinne der Menschen in Brandenburg“ nicht zustimmen können, so der Regierungschef.
Milliarden-Sparpaket gebilligt
Bundestag und Bundesrat billigten das Milliarden-Sparpaket, das die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren soll. Konkret steigen die Zuzahlungen für Patienten, und die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird eingeschränkt – allerdings mit Ausnahmen. Die Maßnahmen sollen als Ausgabenbremse für Praxen, Krankenhäuser und die Pharmabranche wirken.
Krankenhäuser in Brandenburg bereits unter Druck
Bereits im Mai hatte Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) vor drastischen Auswirkungen auf die Kliniken gewarnt. „Wenn der Bund mit dieser einseitigen Belastung auf die Krankenhäuser so weitermacht, wird er Krankenhausstandorte auch in Brandenburg potenziell riskieren“, sagte Wilke damals. Die Kliniken im Land stehen ohnehin wegen der bundesweiten Krankenhausreform vor großen Umwälzungen. Zuletzt hatten die zwei großen Potsdamer Krankenhäuser die Schließung mehrerer Bereiche angekündigt.
Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss
Formell ging es im Bundesrat um die Frage eines Einspruchs der Länder. Die Landesregierung in Brandenburg hatte gemeinsam mit anderen Ländern für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt, scheiterte jedoch an der Mehrheit. Damit tritt das Gesetz nun in Kraft, und die geplanten Einschnitte werden wirksam. Woidke betonte, dass die Landesregierung die Interessen der Brandenburger Bürger im Blick habe und die Entscheidung im Bundesrat entsprechend getroffen habe.
Auswirkungen auf die Versorgung
Die Befürchtungen in Brandenburg konzentrieren sich auf die finanzielle Belastung der Krankenhäuser, die bereits durch die laufende Krankenhausreform unter Druck stehen. Die zusätzlichen Sparmaßnahmen könnten laut Woidke und Wilke dazu führen, dass Kliniken Leistungen einschränken oder Standorte schließen müssen. Dies würde die medizinische Versorgung im Flächenland Brandenburg, das ohnehin mit dünner werdenden Strukturen kämpft, weiter verschlechtern.



