Rentenkommissions-Mitglied Bofinger: Euphorie über Reformplan überrascht
Bofinger: Euphorie über Rentenreformplan überrascht

Peter Bofinger, Mitglied der Rentenkommission, hat sich überrascht gezeigt von der Euphorie der Bundesregierung über den 33-Punkte-Plan zur Rentenreform. „Ich kam mir fast vor wie ein Fußballteam, das die Weltmeisterschaft gewonnen hat“, sagte Bofinger im Interview mit dem Tagesspiegel. Die Kritik an dem Plan, etwa von Ministerpräsident Markus Söder und Manuela Schwesig, hält er für normal.

Kritik an Minijob-Abschaffung

Bofinger verteidigte den Vorschlag, Minijobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. Der Minijob habe zwei Probleme: Er schaffe eine Beschäftigungsgrenze von 603 Euro, oberhalb derer sich Arbeit nicht mehr lohne, und es gebe keinen Rentenanspruch. Für Familien mit Kindern schlug Bofinger einen „Minijob 2.0“ vor: einen Freibetrag in der Sozialversicherung von 500 Euro pro Kind für Zweitverdiener. Dies sei familienfreundlicher und mit einem Rentenanspruch verbunden.

Euphorie und Kritik

Auf die Frage, ob er mit der euphorischen Aufnahme des 33-Punkte-Plans gerechnet habe, antwortete Bofinger: „Die Euphorie war überraschend, aber toll.“ Er fürchte nicht, dass der Plan wie die Riester-Rente zur Enttäuschung werde. „Wenn man sich engagiert und Position bezieht, muss man das immer mit in Kauf nehmen“, sagte er. Kritik sei normal, und er habe bereits unangenehme Zuschriften erhalten, etwa nach seiner Äußerung zu Beamtenbeförderungen kurz vor der Pensionierung.

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Selbstständige und längeres Arbeiten

Bofinger hob hervor, dass die Einbeziehung der Selbstständigen in die Rentenversicherung ein „Regimewechsel“ sei. Zum Punkt „länger arbeiten“ erklärte er, dass das Renteneintrittsalter mit der Lebenserwartung steigen solle, aber nur unter dem Vorbehalt, dass die Lebenserwartung tatsächlich steige. „Aktuell sehen wir eher Stagnation“, so Bofinger. Für das Jahr 2041 könne das Renteneintrittsalter bei 67,5 Jahren liegen, aber nicht linear hochgerechnet werden.

Missverständnisse und versicherungsfremde Leistungen

Bofinger kritisierte, dass Manuela Schwesig das System nicht verstanden habe, wenn sie fordere, dass Langzeitarbeitnehmer früher in Rente gehen könnten. Das Rentensystem differenziere bereits nach der Anzahl der Beitragsjahre. Er räumte ein, dass das System kompliziert sei, und das größte Missverständnis sei die Annahme, das Rentensystem stehe vor dem Zusammenbruch. „Wenn man nichts gemacht hätte, wäre bis 2041 das Rentenniveau von 48 auf 46,4 Prozent gesunken, und die Beiträge wären von 18,6 auf 21,1 Prozent gestiegen. Das wäre ein Problem, aber keine Katastrophe“, sagte Bofinger.

Finanzierung der Mütterrente

Zu den versicherungsfremden Leistungen, die aus Steuermitteln finanziert werden sollen, zählte Bofinger auch die Mütterrente. Im Jahr 2023 betrug die Differenz zwischen nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundeszuschüssen rund 40 Milliarden Euro. Bofinger schlug vor, zehn Milliarden Euro zur Abgabenentlastung in die Rentenversicherung zu geben, um den Arbeitnehmerbeitrag um einen Prozentpunkt zu senken. „In Zeiten von knappen öffentlichen Mitteln muss man sich schon fragen, ob die Mütterrente die Priorität verdient, die sie hat“, so Bofinger.

Nachhaltigkeitsfaktor und Kapitalrente

Ab 2032 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt und von 0,25 auf 0,33 angehoben werden. Für Neurentner gelte ein gleichbleibendes Einstiegsrentenniveau von 48 Prozent, finanziert aus Erträgen der Kapitalrente. Bofinger betonte, dass die Kommission explizit die Frage diskutiert habe, was bei einem Zusammenbruch der Finanzmärkte passieren würde. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es bis 2041 zu keiner Rentenkürzung komme, solange die Löhne stiegen.

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