Bofinger fordert Änderung der Pensionsberechnung für Beamte
Der Ökonom Peter Bofinger, Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung, hat sich für eine Reform der Berechnungsgrundlage von Beamtenpensionen ausgesprochen. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisierte er die aktuelle Praxis, bei der die Höhe der Pension auf dem letzten Gehalt vor dem Ruhestand basiert. „Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen“, so Bofinger. Daher schlage die Kommission vor, künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor der Pensionierung für die Berechnung heranzuziehen.
Rentenkommission empfiehlt längere Wartezeit
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte bereits in ihrem am Dienstag vorgelegten Gesamtkonzept mit 33 Vorschlägen zum Umbau der Altersvorsorge auch die Beamtenversorgung adressiert. In dem Bericht heißt es: „Die Kommission plädiert zudem für eine Verlängerung der Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. Im Vergleich zum Rentenrecht, bei dem die Rentenhöhe vom Entgeltverlauf während der gesamten Erwerbsbiografie abhängt, erscheint diese Regelung als besonders begünstigend.“
SoVD unterstützt Vorschlag
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die Empfehlung. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Denn Beamtenpensionen sind deutlich höher als Renten – das liegt auch am bestehenden Verfahren, nur die letzte Besoldung vor dem Pensionseintritt als Grundlage zu nehmen. Dies ist schlichtweg ungerecht gegenüber Rentnerinnen und Rentnern.“ Sie betonte: „Es sollte gelten: Gleiche Arbeit – gleiche Absicherung.“ Es gehe um Fairness, nicht darum, die Arbeit von Staatsbediensteten herabzuwürdigen. Die Rentenkommission, bestehend aus zehn Wissenschaftlern und drei Vertretern der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD, hatte ihr Konzept vorgelegt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wollen es vollständig umsetzen.
Weniger Verbeamtungen gefordert
Der Bund der Steuerzahler und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatten zuletzt weniger Verbeamtungen gefordert. Die Rentenkommission schloss sich dem an und rät Bund und Ländern, „die Anzahl ihrer Verbeamtungen deutlich einzuschränken.“ Beamte sollten nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben sein, die mit Grundrechtseingriffen wie öffentlicher Gewalt, Befehl und Zwang verbunden sind. Zudem müssten ausreichende Rücklagen für Pensionen gebildet werden. Auch sollten Änderungen des Rentenrechts wie die Regelaltersgrenze wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden.
Keine Einbeziehung in gesetzliche Rentenversicherung
Die Kommission verzichtete auf die Forderung, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen – anders als bei künftigen Selbstständigen und Politikern. Begründet wird dies mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden und einer möglichen jahrzehntelangen Übergangsphase mit Doppelbelastung für Bund und Länder.
Milliardenkosten für Haushalte
Laut Statistischem Bundesamt gab es zum 1. Januar 2025 gut 1,4 Millionen Pensionäre in Deutschland. Ihr durchschnittliches Ruhegehalt betrug 3.416 Euro brutto. Die Zahl der Pensionsempfänger hat sich in 30 Jahren mehr als verdoppelt. Die Ausgaben für Pensionen beliefen sich 2024 auf 56,9 Milliarden Euro – mit steigender Tendenz. Den Großteil tragen die Länder, etwa für ehemalige Polizisten und Lehrer.



