Am Freitagmorgen um 9.30 Uhr wird das Urteil gegen den Magdeburg-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen (51) erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Arzt aus Saudi-Arabien gefordert. Bei der Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 starben sechs Menschen, mehr als 300 weitere wurden verletzt.
Staatsanwaltschaft: Tat war lange geplant
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft plante al-Abdulmohsen die Tat über einen längeren Zeitraum. Im Tatfahrzeug fanden Ermittler ein Testament. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher sagte, die nur etwa eine Minute dauernde Amokfahrt habe „jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt“. Das Leid für die Opfer und ihre Familien sei kaum in Worte zu fassen.
Prozess mit vielen Zeugen und Nebenklägern
Der Prozess begann am 10. November 2025. Der Tag der Urteilsverkündung ist der 41. Verhandlungstag. Das Gericht hörte 109 Zeugen und acht Sachverständige, darunter Rechtsmediziner, Psychiater, Unfallgutachter und Sprachsachverständige. Einige psychiatrische Gutachter begutachteten bis zu 40 Betroffene. Die Verfahrensakten umfassen rund 4000 Seiten. 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger an und wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Gerichtssprecher Christian Löffler erklärte: „In dem Prozess wurden zudem von 23 Menschen zivilrechtliche Ansprüche zwischen 8000 und 600.000 Euro gegen den Angeklagten eingeklagt.“
Attentäter zeigte Desinteresse und Wutausbrüche
Während seine Opfer im Zeugenstand um Worte rangen, stellte der Weihnachtsmarkt-Attentäter in den Monaten des Prozesses immer wieder demonstrativ Desinteresse zur Schau. Wenn Gutachter über ihn sprachen, wütete, schrie und tobte der Angeklagte in seinem Glaskasten, bis der Vorsitzende Richter ihm den Stecker zog. Der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer hatte bereits Ende Januar in seinem Gutachten erklärt, der Angeklagte sei schuldfähig und damit voll zur Verantwortung für seine Tat zu ziehen. Am 18. Verhandlungstag bekräftigte Langer: „Der Angeklagte bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit.“ Auch wenn al-Abdulmohsen für lange Zeit im Strafvollzug bleibe, sei mit weiteren Straftaten zu rechnen – etwa mit Geiselnahmen im Gefängnis.



