Bundesrat beschließt Reform: Bundeswehr darf Drohnen im Inland bekämpfen
Bundesrat beschließt Reform für Drohnenabwehr durch Bundeswehr

Bundesrat verabschiedet Reform des Luftsicherheitsgesetzes

Der Bundesrat hat eine entscheidende Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die der Bundeswehr erstmals die rechtliche Grundlage gibt, Drohnen im Inland zu bekämpfen. Bisher war es der Bundeswehr untersagt, unbemannte Flugkörper im Rahmen der Amtshilfe anzugreifen, selbst wenn diese kritische Infrastruktur ausspähten oder bedrohten.

Neue rechtliche Grundlage für die Drohnenabwehr

Mit der nun verabschiedeten Reform wird die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland auf eine klare rechtliche Basis gestellt. Künftig können die Bundesländer die Bundeswehr in einem vereinfachten Verfahren um Unterstützung bei der Abwehr von Drohnen bitten. Zuständig ist dabei ausschließlich das Verteidigungsministerium, wodurch die bisher erforderliche Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt. Diese Änderung soll die Reaktionsfähigkeit in Krisensituationen deutlich verbessern.

Vereinfachtes Verfahren für schnelle Einsätze

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Länder die Bundeswehr in einem einfachen und zügigen Verfahren um Hilfe ersuchen können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auf potenzielle Bedrohungen durch Drohnen, etwa an Flughäfen oder anderen sensiblen Einrichtungen, schnell reagieren zu können. Die Reform reagiert damit auf die wachsende Bedeutung von Drohnentechnologien und deren möglichen Missbrauch.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Neuer Straftatbestand für Flughafensicherheit

Zusätzlich zur Drohnenabwehr führt das Gesetz einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen ein. Wer vorsätzlich in diesen Bereich eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Diese Maßnahme ist auch als Reaktion auf Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen zu verstehen, die in der Vergangenheit für erhebliche Störungen gesorgt haben.

Hintergrund und Auswirkungen

Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes wurde notwendig, da die bisherigen Regelungen als unzureichend galten, um moderne Bedrohungen durch Drohnen abzuwehren. Die Bundesregierung betont, dass mit dieser Änderung die Sicherheit kritischer Infrastrukturen wie Flughäfen, Energieanlagen und Regierungseinrichtungen gestärkt wird. Experten sehen in der Reform einen wichtigen Schritt zur Anpassung des Rechtsrahmens an die technologischen Entwicklungen im Bereich der unbemannten Flugsysteme.

Die Verabschiedung durch den Bundesrat markiert den Abschluss des legislativen Prozesses, und das Gesetz tritt in Kürze in Kraft. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen die Zusammenarbeit zwischen Bundesländern und Bundeswehr in Sicherheitsfragen effizienter gestalten und einen Beitrag zur inneren Sicherheit Deutschlands leisten.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration