Berlin 2026: Mehr Wahlberechtigte, aber auch Rekord an Nicht-Wählern
Berlin 2026: Mehr Wahlberechtigte, Rekord an Nicht-Wählern

Berliner Wahlen 2026: Rekord bei Wahlberechtigten und Nicht-Wählern

Bei den bevorstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September 2026 gibt es einen neuen Höchststand an Wahlberechtigten – aber auch einen Rekord an Menschen ohne Wahlrecht. Laut Daten des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg sind insgesamt 2,49 Millionen Berlinerinnen und Berliner stimmberechtigt. Das sind rund 58.000 mehr als bei der vorherigen Wahl, so viele wie seit 1990 nicht mehr, wie der RBB berichtet. Grund ist die im Jahr 2023 geänderte Landesverfassung, die das Wahlalter auf 16 Jahre senkt. Erstmals dürfen somit auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Die Zahlen basieren auf dem Stichtag 31. Dezember 2025; aktualisierte Daten werden kurz vor der Wahl erhoben.

1,4 Millionen Berliner ohne Wahlrecht – ein trauriger Rekord

Gleichzeitig zeigt die Statistik: Noch nie hatten so viele Menschen in Berlin kein Wahlrecht. Mehr als 1,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner dürfen bei der Abgeordnetenhauswahl nicht abstimmen. Die Zahl der Nicht-Wahlberechtigten wächst seit Jahren deutlich schneller als die der Wahlberechtigten. Zwei Hauptgründe: Zum einen ziehen vermehrt Menschen ohne deutschen Pass nach Berlin, die nicht wählen dürfen. Zum anderen ziehen viele Wahlberechtigte ins Berliner Umland. Die größte Gruppe der Nicht-Wahlberechtigten sind Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft – rund 976.000 Personen. Ihre Zahl hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt, damals waren es 457.806. Die zweitgrößte Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, etwa eine halbe Million.

Wahlrechtsentzug und Besonderheiten bei Bezirkswahlen

Eine dritte Gruppe umfasst Personen, denen durch Gerichtsbeschluss das Wahlrecht entzogen wurde – etwa Menschen mit Betreuer, in psychiatrischen Kliniken oder verurteilte Straftäter bei bestimmten politischen Delikten. Bei den parallel stattfindenden Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) ist der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten geringer. Denn bei Kommunalwahlen dürfen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne deutschen Pass ab 16 Jahren teilnehmen – in Berlin betrifft das rund 250.000 Menschen. Insgesamt sind gut 30 Prozent der Berliner Bevölkerung, knapp 1,2 Millionen Menschen, von beiden Wahlen ausgeschlossen – ein Höchststand seit 30 Jahren.

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