Bayerisches Gericht erlaubt Rodung von geschütztem Bannwald für Stahlwerk-Erweiterung
Gericht erlaubt Rodung von Bannwald für Stahlwerk

Bayerisches Gericht genehmigt Rodung von Bannwald für Stahlwerk-Erweiterung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat entschieden, dass die Rodung eines geschützten Bannwalds für die Erweiterung der Lech-Stahlwerke zulässig ist. Dies stellt eine weitere juristische Niederlage für Naturschützer dar, die gegen den Bebauungsplan geklagt hatten.

Details zur Rodung und den betroffenen Flächen

Das Unternehmen aus Meitingen im Landkreis Augsburg plant, knapp 18 Hektar Bannwald zu fällen, um Bauland für die Fabrikerweiterung zu schaffen. Ein Teil dieses Waldes, der die höchste Waldschutzkategorie in Bayern genießt, wurde bereits im Jahr 2022 gerodet. Als Ausgleich soll auf einer anderen Fläche ein neuer Wald entstehen.

Argumente der Naturschützer und des Gerichts

Der Bundes Naturschutz in Bayern (BN) hatte vehement gegen die Rodung argumentiert. Martin Geilhufe, der Vorsitzende des BN, betonte: „Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir künftig mehr statt weniger alten Wald.“ Er verwies darauf, dass Bannwälder eine besondere Schutzfunktion haben und nicht für industrielle Zwecke geopfert werden sollten.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück. Die Richter hoben die regionale und überregionale Bedeutung der Stahlwerke hervor, die sich als Bayerns größtes Recyclingunternehmen bezeichnen. Mit rund 800 Mitarbeitern verwerten sie Schrott und produzieren neue Stahlprodukte. Das Gericht sah keine Planungsalternativen zur Rodung und bewertete die geplanten Ausgleichsflächen als ausreichend, um die Eingriffe in den Wald zu kompensieren.

Artenschutzrechtliche Bedenken und frühere Entscheidungen

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht in Augsburg eine Klage abgewiesen, die sich auf artenschutzrechtliche Aspekte bezog. In dem betroffenen Wald wurden streng geschützte Fledermausarten nachgewiesen, doch das Gericht erteilte eine Ausnahmegenehmigung für die Rodung.

Der VGH bestätigte nun diese Entscheidung und unterstrich, dass die wirtschaftlichen Interessen der Stahlindustrie in diesem Fall überwiegen. Diese Abwägung zwischen Klimaschutz und Industrieinteressen sorgt für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration