Drama am Großglockner: Angeklagter geht nach Verurteilung wegen Todes seiner Freundin in Berufung
Ein tragischer Bergunfall am höchsten Gipfel Österreichs führt zu einem juristischen Nachspiel, das für erhebliches Aufsehen sorgt. Nachdem ein 37-jähriger Mann wegen des Todes seiner Lebensgefährtin am Großglockner verurteilt wurde, hat er nun gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte diese Entwicklung in einer aktuellen Mitteilung.
Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung mit milde ausgefallener Strafe
Vorige Woche fand der Prozess gegen den erfahrenen Alpinisten in Innsbruck statt, der wegen grob fahrlässiger Tötung seiner 33-jährigen Freundin schuldig gesprochen wurde. Der Richter verhängte eine Geldbuße in Höhe von 9.600 Euro sowie eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Die maximal mögliche Freiheitsstrafe hätte in diesem Fall bis zu drei Jahre Haft betragen können.
Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte als wesentlich erfahrenerer Bergsteiger seine Verantwortung nicht angemessen wahrgenommen habe. Er habe die gemeinsame Wintertour auf den 3.798 Meter hohen Großglockner unzureichend geplant und seine Partnerin nicht über die besonderen Herausforderungen einer solchen Expedition im Winter aufgeklärt. Zudem habe er keinen rechtzeitigen Notruf abgesetzt, als seiner Freundin unterhalb des Gipfels die Kräfte versagten.
Milderungsgründe und juristische Auseinandersetzung
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht mehrere Milderungsgründe. Der Angeklagte war bisher unbescholten, hatte durch den Unfall seine Lebensgefährtin verloren und war zudem in Sozialen Medien massiven Anfeindungen ausgesetzt gewesen. Dennoch geht sein Verteidiger nun in Berufung, um sowohl die Höhe der Strafe als auch die Verurteilung an sich anzufechten.
Der Anwalt des 37-Jährigen bemängelt Verfahrensfehler und hat entsprechend beim Oberlandesgericht Innsbruck Berufung eingelegt. Interessanterweise hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, was auf eine komplexe juristische Bewertung des Falls hindeutet. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Richtern des Oberlandesgerichts.
Hintergrund der tragischen Bergtour im Januar 2025
Das ungleiche Bergsteigerpaar hatte sich im Januar 2025 auf den Weg zum Großglockner gemacht. Während der Mann über umfangreiche Erfahrungen im hochalpinen Bereich verfügte, hatte seine bergsportbegeisterte Freundin noch nie zuvor eine derart anspruchsvolle Wintertour unternommen. Unter extremen Bedingungen mit eisigem Wind kamen die beiden nur sehr langsam voran.
Knapp unterhalb des Gipfels kam es zur Katastrophe: Die 33-Jährige erlitt Erschöpfung und erfror schließlich allein in der kalten Nacht, während ihr Freund versuchte, Hilfe zu organisieren. Aufnahmen von Webcams in der Region zeigten in jener Nacht die Lampen des Paares, die später als Beweismittel im Prozess dienten.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung erfahrener Bergsteiger bei gemeinsamen Touren mit weniger geübten Partnern auf und zeigt die tragischen Konsequenzen, die unzureichende Vorbereitung im Hochgebirge haben kann.



