Berliner Außengastronomie bald länger geöffnet? Neues Gesetz soll Gastronomie entlasten
Berlin: Außengastronomie bald länger geöffnet? Neues Gesetz

Berliner Außengastronomie bald länger geöffnet? Neues Gesetz soll Gastronomie entlasten

In der pulsierenden Hauptstadt Berlin könnte sich die Gastronomielandschaft bald grundlegend wandeln. Der schwarz-rote Senat hat einen ambitionierten Entwurf für ein neues Gaststättengesetz vorgelegt, der längere Öffnungszeiten für Außengastronomie, vereinfachte Prüfverfahren und umfassende Digitalisierung vorsieht. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass damit auch neue Regeln für Toiletten eingeführt werden sollen. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, Berlins Ruf als lebendige Partyhauptstadt zu stärken und gleichzeitig die Bürokratie für Gastronomen deutlich zu reduzieren.

Längere Öffnungszeiten in Ausgehvierteln

Ein zentraler Punkt des Entwurfs betrifft die Außengastronomie. Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen sollen ihre Gäste künftig länger auch im Freien bewirten dürfen. Konkret sieht der Plan vor, dass in Ausgehvierteln die Außengastronomie von Sonntag bis Donnerstag bis 23.00 Uhr erlaubt ist, an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen sogar bis 24.00 Uhr. Bisher endet die Außenbewirtung in der Regel um 22.00 Uhr, wobei Ausnahmen auf Antrag möglich waren.

Als Ausgehviertel gelten laut Giffey Bereiche mit einer hohen Dichte an Bars, Restaurants und Clubs, die abends und nachts viele Besucher anziehen und typischerweise eine erhöhte Geräuschkulisse aufweisen. Beispiele hierfür sind die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, der Winterfeldtplatz in Schöneberg oder die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich können die Bezirke weitere Zonen als Ausgehviertel festlegen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Voraussetzung für den längeren Betrieb ist jedoch, dass die Außengastronomie nicht "als störend auffällt". Bei erheblicher Lärmbelästigung für Anwohner behalten die Bezirke das Recht, Maßnahmen zu ergreifen und die Öffnungszeiten zu begrenzen. Das sensible Thema Lärm bleibt somit ein potenzieller Zankapfel, an dem die neuen Regeln wenig ändern dürften.

Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Entlastung der Gastwirte von bürokratischen Hürden. Künftig soll für die Gründung eines Gastronomiebetriebs keine aufwendige Erlaubnis mehr erforderlich sein, sondern eine einfache Anzeige genügen. Bei Betrieben mit Alkoholausschank erfolgt unverzüglich eine Zuverlässigkeitsprüfung, während Doppelprüfungen durch verschiedene Fachbehörden entfallen.

Franziska Giffey erklärte, dass bestimmte Nachweispflichten, etwa zu Schulungen für Angestellte, Infektionsschutz oder Jugend- und Nichtraucherschutz, auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. "Wir wollen, dass jeder Mensch, der heute sagt, ich will eine Gaststätte aufmachen, nach sechs Wochen loslegen kann", so die Senatorin. Bisher dauerten solche Verfahren oft mehrere Monate.

Im Zuge der Digitalisierung soll ein "One-Stop-Shop" eingeführt werden, der Gründer von Gastronomiebetrieben aus einer Hand bedient. Obwohl rechtlich eigenständige Anzeigen nach Gewerbe-, Gaststätten- und Immissionsschutzrecht bestehen bleiben, soll ein digitaler Gaststättenassistent den Datenaustausch zwischen Behörden optimieren und Prüfprozesse beschleunigen.

Neue Regeln für Toiletten und Hintergründe

Bei den Toilettenvorschriften kommt es zu einer Lockerung: Die bisherige strikte Trennung nach Geschlechtern wird aufgeweicht. In Gaststätten ab 50 Quadratmetern, die mehrere Toiletten benötigen, muss die Hälfte für Frauen reserviert sein. Die übrigen Toiletten können frei gestaltet werden, etwa als Männer-, Unisex- oder All-Gender-Toiletten. Bestehende Betriebe haben eine Übergangsfrist von zehn Jahren, um sich anzupassen.

Die Berliner Gastronomie umfasst laut Wirtschaftsverwaltung knapp 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen mit etwa 100.000 Beschäftigten. "Sie ist damit ein enormer Wirtschaftsfaktor und prägt das Lebensgefühl und die Lebendigkeit der Stadt", betonte Giffey. Mit dem eigenen Landesgesetz löst sich Berlin vom veralteten Bundesgesetz aus dem Jahr 1970 und einer seit 1971 geltenden Landesverordnung, um das Gaststättenrecht "hauptstadttauglich" zu machen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

"Mit unserem neuen Berliner Gaststättengesetz machen wir unsere Stadt gastfreundlicher und erleichtern unseren Gastronominnen und Gastronomen ihre Arbeit", sagte Giffey. Weniger Bürokratie und digitalisierte Verfahren sollen mehr Zeit für Service, Gäste und Kreativität schaffen. Ziel sei ein fairerer Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohner.

Positive Resonanz und nächste Schritte

Der Hotel- und Gastronomieverband Berlin (Dehoga) reagierte positiv auf die Pläne. Hauptgeschäftsführer Gerrit Buchhorn erklärte: "Wir begrüßen das Ziel des Landes Berlin, die Gastronomie durch Bürokratieabbau und effizientere Verwaltungsprozesse zu entlasten." Auch die geplanten Verbesserungen für die Außengastronomie seien positiv zu bewerten. Eine abschließende Beurteilung werde jedoch erst nach Vorliegen des konkreten Gesetzentwurfs erfolgen.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst im Rat der Bürgermeister behandelt, bevor er im Abgeordnetenhaus weiter beraten wird. Nach Angaben Giffeys soll das Gesetz, das noch Änderungen unterliegen kann, am 2. Juli im Parlament beschlossen werden. Dies könnte einen bedeutenden Schritt für Berlins Gastronomieszene bedeuten, die seit langem auf Modernisierung und Entlastung drängt.