Berliner Gastronomie vor umfassender Reform: Längere Öffnungszeiten und weniger Bürokratie
Die Berliner Gastronomie steht vor einer umfassenden Modernisierung. Der schwarz-rote Senat hat einen Entwurf für ein neues Gaststättengesetz vorgelegt, der längere Öffnungszeiten für Außengastronomie, erheblichen Bürokratieabbau und eine umfassende Digitalisierung vorsieht. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass damit die Gastronomie entlastet und der Service für Gäste deutlich verbessert werden soll.
Längere Öffnungszeiten für Außengastronomie in Ausgehvierteln
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Öffnungszeiten der Außengastronomie. In besonders frequentierten Ausgehvierteln sollen Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen ihre Gäste künftig länger im Freien bewirten dürfen. Konkret ist geplant:
- Von Sonntag bis Donnerstag bis 23.00 Uhr (bisher meist 22.00 Uhr)
- An Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr
Als Ausgehviertel gelten Bereiche mit einer hohen Dichte an gastronomischen Betrieben und einer typischerweise höheren Geräuschkulisse abends und nachts. Senatorin Giffey nannte als Beispiele die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, den Winterfeldtplatz in Schöneberg und die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich können die Bezirke weitere Bereiche als Ausgehviertel festlegen.
Allerdings bleibt der Lärmschutz für Anwohner ein wichtiger Aspekt. Die längeren Öffnungszeiten gelten nur, solange die Außengastronomie nicht „als störend auffällt“. Bei hoher Lärmbelästigung behalten die Bezirke das Recht, Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls die Öffnungszeiten zu begrenzen.
Bürokratieabbau: Von der Erlaubnis zur einfachen Anzeige
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die deutliche Reduzierung bürokratischer Hürden für Gastronomiegründer. Bisher mussten angehende Gastwirte langwierige Erlaubnisverfahren durchlaufen, die oft mehrere Monate dauerten. Künftig soll eine einfache Anzeige genügen.
Bei Betrieben mit Alkoholausschank erfolgt zwar weiterhin eine Zuverlässigkeitsprüfung, doch Doppelprüfungen durch verschiedene Fachbehörden entfallen komplett. Auch bestimmte Nachweispflichten werden auf ein notwendiges Minimum reduziert – betroffen sind etwa Schulungen für Angestellte sowie Regelungen zum Infektionsschutz, Jugend- und Nichtraucherschutz.
„Wir wollen, dass jeder Mensch, der heute sagt, ich will eine Gaststätte aufmachen, nach sechs Wochen loslegen kann“, erklärte Senatorin Giffey. Dies wäre eine deutliche Beschleunigung gegenüber den bisherigen Verfahren.
Digitalisierung und „One-Stop-Shop“ für Gastronomiegründer
Die Digitalisierung spielt im neuen Gesetzentwurf eine zentrale Rolle. Im Sinne eines „One-Stop-Shops“ sollen Gründer neuer Gastronomiebetriebe künftig von den Behörden aus einer Hand bedient werden. Obwohl die erforderlichen Anzeigen nach Gewerberecht, Gaststättenrecht und Immissionsschutzrecht rechtlich eigenständig bleiben, soll durch verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden eine mehrfache Abfrage von Informationen vermieden werden.
Zentrales Element dieser digitalen Herangehensweise soll ein digitaler Gaststättenassistent sein, der die Prüfprozesse deutlich beschleunigen und vereinfachen soll.
Neue Regelungen für Toiletten und Geschlechtertrennung
Auch bei den Toilettenvorschriften plant der Senat Änderungen. Die bisherige strikte Trennung nach Geschlechtern wird gelockert. Für Gaststätten ab 50 Quadratmetern, die mehrere Toiletten benötigen, gilt künftig:
- Die Hälfte der Toiletten muss für Frauen zur Verfügung stehen
- Die weiteren Toiletten können frei gestaltet werden – als Männer-, Unisex- oder All-Gender-Toiletten
Für bestehende Betriebe ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Wirtschaftsfaktor Gastronomie: 20.000 Betriebe mit 100.000 Beschäftigten
Die Berliner Gastronomie ist mit knapp 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen sowie etwa 100.000 Beschäftigten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. „Sie prägt das Lebensgefühl und die Lebendigkeit der Stadt“, betonte Senatorin Giffey.
Mit dem eigenen Landesgesetz löst sich Berlin vom bisherigen Bundesgesetz aus dem Jahr 1970 und einer seit 1971 geltenden Landesverordnung. „Wir machen das Gaststättenrecht hauptstadttauglich“, so Giffey. „Für die Berliner Gastronomiebetriebe bedeuten weniger Bürokratie und digitalisierte Verfahren mehr Zeit für Service, Gäste und Kreativität.“
Positive Reaktionen und weitere Schritte
Der Hotel- und Gastronomieverband Berlin (Dehoga) reagierte positiv auf die Pläne. Hauptgeschäftsführer Gerrit Buchhorn begrüßte insbesondere das Ziel des Bürokratieabbaus und der effizienteren Verwaltungsprozesse. Auch die geplanten Verbesserungen für die Außengastronomie wurden positiv bewertet.
Der Gesetzentwurf durchläuft nun den Rat der Bürgermeister, bevor er im Abgeordnetenhaus weiter beraten wird. Nach den Worten Giffeys soll das Gesetz, an dem noch Änderungen möglich sind, am 2. Juli im Parlament beschlossen werden. Damit würde Berlin ein modernes Gaststättenrecht erhalten, das sowohl wirtschaftliche Interessen als auch den Schutz der Anwohner fair ausbalancieren soll.



