Berlin erweitert Öffnungszeiten für Außengastronomie in Ausgehkiezen
Der Berliner Senat hat einen bedeutenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Rahmenbedingungen für die Gastronomie in der Hauptstadt grundlegend verändern wird. Konkret geht es um eine deutliche Lockerung der bisher geltenden Regelungen für die Außengastronomie. Restaurants, Cafés und Kneipen in den beliebten Ausgehvierteln Berlins erhalten damit die Möglichkeit, ihre Gäste künftig deutlich länger im Freien zu bewirten.
Neue Zeiten für das gesellige Beisammensein im Freien
Die geplanten neuen Bestimmungen sehen eine klare Staffelung der erlaubten Bewirtungszeiten vor. An den Werktagen von Sonntag bis Donnerstag soll die Außengastronomie bis 23:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. An den Wochenenden, also freitags und samstags, sowie an den Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, wird sogar eine Bewirtung bis Mitternacht ermöglicht. Diese Regelung stellt eine deutliche Ausweitung gegenüber der bisherigen Praxis dar, bei der in der Regel bereits um 22:00 Uhr Schluss war.
Definition der Ausgehkieze und behördliche Kontrollmöglichkeiten
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey von der SPD erläutert, welche städtischen Bereiche als Ausgehkieze gelten sollen. Dabei handelt es sich um Kieze mit einer hohen Dichte an gastronomischen Betrieben wie Bars, Restaurants und Clubs, die abends und nachts besonders stark frequentiert werden. Zusätzlich erhalten die Bezirksverwaltungen die Befugnis, per Allgemeinverfügung weitere Bereiche als Ausgehkieze festzulegen.
Allerdings bleibt die Außengastronomie an eine wichtige Bedingung geknüpft: Sie darf nicht „als störend auffallen“. Bei erheblicher Lärmbelästigung für Anwohner behalten sich die Behörden auch unter den neuen Regelungen das Recht vor, einzugreifen und die Öffnungszeiten einzelner Lokale zu beschränken oder anzupassen.
Das weitere Verfahren bis zur Umsetzung
Bevor die neuen, gastronomiefreundlicheren Regeln tatsächlich in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf noch einige institutionelle Hürden überwinden. Als nächstes Gremium wird sich der Rat der Bürgermeister mit dem Vorhaben befassen. Die entscheidende Zustimmung muss jedoch das Berliner Abgeordnetenhaus geben. Erst nach dieser parlamentarischen Billigung können die Gastronomiebetriebe von den erweiterten Möglichkeiten tatsächlich Gebrauch machen.



