Berliner Senat will Außengastronomie in Ausgehvierteln verlängern
Der Berliner Senat hat einen Entwurf für ein neues Gaststättengesetz vorgelegt, der längere Öffnungszeiten für Außengastronomie in den Ausgehvierteln der Hauptstadt vorsieht. Dies könnte bedeuten, dass Restaurants, Cafés und Kneipen ihre Gäste künftig länger unter freiem Himmel bewirten dürfen.
Neue Regelungen für laue Sommernächte
Konkret plant der Senat, dass die Außengastronomie in Ausgehvierteln von Sonntag bis Donnerstag bis 23.00 Uhr sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr geöffnet sein darf. Bisher endet der Betrieb in der Regel bereits um 22.00 Uhr. Diese Änderung soll insbesondere in den beliebten Ausgehvierteln Berlins, die abends und nachts viele Besucher anziehen, für mehr Lebendigkeit sorgen.
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) erklärte, dass als Ausgehviertel solche Bereiche gelten, in denen eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs angesiedelt ist und die besonders abends und nachts stark frequentiert werden. Zusätzlich können die Bezirke per Allgemeinverfügung weitere Bereiche als Ausgehviertel festlegen.
Lärmschutz bleibt Voraussetzung
Allerdings ist die längere Öffnung an klare Bedingungen geknüpft. Die Außengastronomie darf nicht „als störend auffallen“, wie es im Entwurf heißt. Bei hoher Lärmbelästigung für Anwohner behalten sich die Bezirke vor, Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls die Öffnungszeiten einzuschränken. Dies soll sicherstellen, dass die Interessen der Anwohner gewahrt bleiben.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst dem Rat der Bürgermeister vorgelegt, bevor er im Abgeordnetenhaus weiter beraten und beschlossen werden soll. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es bereits in naher Zukunft in Kraft treten und Berlins Gastronomie neue Möglichkeiten eröffnen.
Diese Initiative des Senats zielt darauf ab, die Attraktivität der Berliner Ausgehviertel zu steigern und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohner zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen in den politischen Gremien verlaufen und ob die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.



