A20-Kreuz Kehdingen: Klage des Fährunternehmens wackelt
A20-Kreuz Kehdingen: Klage wackelt

Im Rechtsstreit um das geplante Autobahnkreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 zeichnet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Niederlage für das klagende Fährunternehmen ab. Der Senat hält die Klage nach vorläufigen Beratungen für unzulässig, wie der Vorsitzende Richter mitteilte. Es handelt sich jedoch lediglich um ein Zwischenergebnis; die endgültige Entscheidung wird am 6. Mai verkündet.

Hintergrund des Verfahrens

Gegenstand des Verfahrens ist das geplante Autobahnkreuz Kehdingen im Landkreis Stade, das südlich des neu zu bauenden Elbtunnels die Küstenautobahn A20 mit der A26 verbinden soll. Das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen hat gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geklagt. Das Unternehmen befürchtet durch den weiteren Elbtunnel eine Existenzbedrohung und rügte vor Gericht verschiedene Planungsverstöße.

Vorläufige Einschätzung des Gerichts

Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats fehlt dem Fährunternehmen die Klagebefugnis. Der Betrieb stehe mit dem Straßenbauprojekt an Land nicht in einer so engen Verbindung wie mit dem von ihm kritisierten Elbtunnel. Der Senat betonte, dass über die Rechtmäßigkeit der Untertunnelung der Elbe bereits in den Jahren 2015/16 entschieden worden sei. „Die Elbe wird untertunnelt – diese Entscheidung ist getroffen.“

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Auswirkungen auf den Bau der A20

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klage als unzulässig einstufen, wäre eine weitere Hürde für den Bau des neuen Elbtunnels genommen. Denn der Tunnel darf nur gebaut werden, wenn auch die beiden Autobahnabschnitte nördlich und südlich der Elbe – das Kehdinger Kreuz – genehmigt sind. Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt wegen zahlreicher Auseinandersetzungen und Klagen nur zögernd voran.

Weiteres Verfahren aufgehoben

Ursprünglich sollte in Leipzig noch eine zweite Klage eines Landwirts verhandelt werden. Zwei Tage vor Beginn hatte das Bundesverwaltungsgericht jedoch mitgeteilt, dass das Verfahren kurzfristig aufgehoben worden sei.

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