Brandenburgs AfD-Chef lehnt strengere Regeln gegen Vetternwirtschaftsvorwürfe ab
AfD Brandenburg: Springer gegen schärfere Regeln bei Vetternwirtschaft

Brandenburgs AfD-Chef sieht keinen Bedarf für strengere Regeln bei Vetternwirtschaftsvorwürfen

Der AfD-Landesvorsitzende in Brandenburg, René Springer, lehnt schärfere Verhaltensregeln für Abgeordnete ab, um Vorwürfen der Vetternwirtschaft entgegenzuwirken. In einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betonte Springer, dass für Parlamentarier bereits klare rechtliche Vorgaben bei der Einstellung von Mitarbeitern existieren. „Diese Regeln sind maßgeblich – und sie sind selbstverständlich eingehalten worden“, erklärte er. Der Politiker sieht keinen Anlass für gezielte journalistische Empörung oder zusätzliche Sonderregeln.

Debatte um Familienangehörige in Abgeordnetenbüros

Die Diskussion wurde durch mehrere Fälle in Sachsen-Anhalt angestoßen, wo Familienmitglieder von AfD-Politikern bei anderen Bundestagsabgeordneten beschäftigt wurden. AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla räumte ein, dass zwar rechtskräftige Verträge vorlägen, die nicht zu beanstanden seien, aber dennoch ein „Geschmäckle“ bestehe. Im Gegensatz dazu sprach sich der Thüringer AfD-Landeschef Stefan Möller im „Stern“ für strengere Verhaltensregeln aus.

Konkreter Fall in Brandenburg: Ehefrau als Assistentin

In Brandenburg beschäftigt die Europaabgeordnete Mary Khan (AfD) die Ehefrau von Jean-Pascal Hohm, dem Bundesvorsitzenden der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland (GD), als örtliche Assistentin. Hohm, der ebenfalls Landtagsabgeordneter ist, verteidigte die Anstellung seiner Frau bei seiner Landtagskollegin Dennis Hohloch. „Ich halte es grundsätzlich nicht für problematisch, wenn Mitglieder desselben Landesverbandes oder Angehörige von Parteikollegen bei einem Abgeordneten beschäftigt sind“, sagte Hohm, „solange Leistung und Entlohnung in einem angemessenen Verhältnis stehen und sich keine Abhängigkeitsstrukturen herausbilden.“

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Er betonte, dass die Hauptbeschäftigung seiner Frau außerhalb der Politik liege und sie lediglich einen kleinen Nebenjob bei Khan ausübe. Dies sei auf der Webseite des EU-Parlaments einsehbar. Auf Anfrage äußerte sich Khan zunächst nicht, erklärte jedoch gegenüber der „taz“, dass sie Frau Hohm aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualitäten sowie ihrer Herkunft aus Brandenburg ausgewählt habe, nicht wegen der familiären Verbindung zu Hohm.

Hintergrund: Verfassungsschutz und juristische Auseinandersetzungen

Die AfD in Brandenburg wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft, was die Partei juristisch anzufechten versucht. Diese Klassifizierung bildet den Rahmen für die aktuelle Debatte um interne Praktiken und Transparenz. Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft werfen Fragen zur innerparteilichen Kultur und Compliance auf, während die AfD-Führung auf die Einhaltung bestehender Gesetze pocht.

Die Situation verdeutlicht die Spannungen zwischen unterschiedlichen Positionen innerhalb der AfD-Landesverbände. Während einige wie Springer auf bestehende Regelungen verweisen, fordern andere wie Möller strengere Maßnahmen, um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen. Die öffentliche Wahrnehmung solcher Fälle könnte langfristige Auswirkungen auf das Vertrauen in politische Institutionen haben.

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