Ab dem 1. Mai tritt an zwei bedeutenden Berliner Bahnhöfen ein unbefristetes Alkoholverbot in Kraft. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen geöffneter alkoholischer Getränke untersagt ist. Mit dieser Maßnahme möchte der bundeseigene Konzern die Sauberkeit und das Sicherheitsgefühl der Reisenden verbessern, wie das Unternehmen mitteilte.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Zuwiderhandlungen drohen den Betroffenen Hausverweise sowie Hausverbote. In einer internen Information für die Mitarbeiter heißt es zudem, dass die Bahn sich bei wiederholter Missachtung des Verbots eine Strafanzeige vorbehält. Das Verbot gilt sowohl für den Konsum als auch für das Mitführen von Alkohol in geöffneten Behältern.
Hintergrund der Entscheidung
Das Alkoholverbot ist Teil eines Sonderprogramms der Deutschen Bahn, mit dem der Konzern die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen landesweit verbessern will. Ob das Verbot auf weitere Bahnhöfe in der Hauptstadt ausgeweitet wird, ist derzeit noch offen. Zuvor hatte die „B.Z.“ über die geplante Maßnahme berichtet.
Mit diesem Schritt reagiert die Bahn auf anhaltende Beschwerden von Fahrgästen über Verschmutzung und ein unsicheres Umfeld an den Bahnhöfen. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Mai strikt durchgesetzt werden, um den Aufenthalt für Reisende angenehmer zu gestalten.



