Berliner Senat beschließt verfassungsrechtliche Brandmauer für Verfassungsgerichtshof
Berlin: Senat beschließt Brandmauer für Verfassungsgericht

Berliner Senat beschließt verfassungsrechtliche Brandmauer für Verfassungsgerichtshof

Der schwarz-rote Berliner Senat hat umfangreiche Verfassungsänderungen auf den Weg gebracht, um den Verfassungsgerichtshof des Landes zu stärken und widerstandsfähiger gegen extremistische Kräfte zu machen. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) kündigte nach einer Senatssitzung an, dass zentrale Regelungen zu Status, Struktur und Zusammensetzung des höchsten Berliner Gerichts künftig in der Landesverfassung verankert werden sollen, anstatt nur in einem einfachen Gesetz. Dies erhöht die Hürden für spätere Änderungen erheblich, da für Verfassungsänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich ist, während Gesetzesänderungen mit einer einfachen Mehrheit durchgeführt werden können.

Neue Regelungen für Verfassungsrichter

Laut den Plänen des Senats soll die Amtszeit der Verfassungsrichter auf sieben Jahre festgelegt werden, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Um die Handlungsfähigkeit des Gerichts zu gewährleisten, sollen Richter ihre Geschäfte nach Ablauf ihrer Amtszeit fortsetzen, bis ein Nachfolger ernannt ist. Dies soll verhindern, dass politische Blockaden bei der Wahl neuer Richter die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs lähmen. Zudem wird die Wahlvoraussetzung in der Verfassung verankert: Künftig kann nur gewählt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und zum Deutschen Bundestag wählbar ist.

Stärkung der Eigenständigkeit des Gerichtshofs

Der Senat plant auch, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu stärken. So soll nur das Gericht selbst und nicht die Politik über die Abberufung eines Verfassungsrichters entscheiden können – und zwar nur bei dauerhafter Dienstunfähigkeit oder rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten. Verfassungsrichter unterliegen damit nicht den disziplinarrechtlichen Vorschriften für andere Richter. In der Verfassung soll zudem festgeschrieben werden, dass der Gerichtshof ein Verfassungsorgan wie Senat oder Abgeordnetenhaus ist und diesen gegenüber selbstständig und unabhängig agiert, mit eigener Geschäftsordnung. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind für andere Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes Berlin bindend.

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Politische Unterstützung und Zeitplan

Für die Verfassungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus erforderlich. Die Koalition aus CDU und SPD benötigt daher Stimmen mindestens einer weiteren Fraktion. Linke und Grüne haben bereits signalisiert, die Pläne zu unterstützen, nachdem Justizsenatorin Badenberg mit den Fraktionen gesprochen hat. Die Verfassungsänderungen sollen noch vor der Sommerpause in Kraft treten, um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten.

Bedeutung und Hintergrund

Justizsenatorin Felor Badenberg betonte, dass mit diesen Maßnahmen eine „verfassungsrechtliche Brandmauer“ errichtet werde, um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs nachhaltig zu stärken. Sie wies darauf hin, dass die bisherigen Regelungen eine „offene Flanke“ boten, um die Justiz politisch unter Druck setzen zu können. Diese Flanke werde nun geschlossen, um sicherzustellen, dass der Gerichtshof seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle in Berlin verlässlich erfüllen kann.

Die Diskussion um den Schutz von Verfassungsgerichten vor politischem Einfluss ist nicht auf Berlin beschränkt. Auf Bundesebene und in anderen Ländern wird seit geraumer Zeit darüber debattiert, wie extremistische Kräfte von der Einflussnahme auf die Justiz abgehalten werden können. Insbesondere die AfD, die in Thüringen und Brandenburg bereits über eine Sperrminorität verfügt und damit Verfassungsänderungen blockieren kann, steht im Fokus dieser Debatten. Der Bundestag hatte Ende 2024 eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme beschlossen, was die Berliner Initiative in einen größeren Kontext einordnet.

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